
(c) Susanne Haberland
- Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Vermietung bzw. Verpachtung des Ratskellers?
- Wann stellt die Verwaltung dem Rat bzw. den zuständigen Fachausschüssen das Gastronomie- und das Raum-Konzept für den Ratskeller vor, und wann genau nimmt die Gastronomie im Ratskeller ihren Betrieb auf?
- Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen (Jahre 2015 bis 2018), die die Verwaltung aus der Vermietung bzw. Verpachtung städtischer Gebäude(-teile) und Flächen an private Gastronomiebetreiber erzielt (hat)?
Letztes Jahr im Sommer meldete die Presse, die Düsseldorfer Veranstaltungsagentur „Zack-Bumm“ habe von der Stadt den Zuschlag erhalten, den Ratskeller zu betreiben.[1]
Laut dem Leiter des Oberbürgermeister-Büros, Jochen Wirtz, sei dort „eine Eventgastronomie mit wechselnden Köchen“ [2] geplant. Der Betriebsstart sei im Jahr 2018 vorgesehen.
Nach Aussage von Herrn Wirtz solle es wegen der „schwierigere[n] Lage […] keine fixe Miete geben, sondern eine, die flexibel an den Umsatz gekoppelt“[3] sei. Eine „Fünf- oder Zehnjahrespachtzeit“ sei im Gespräch.[4] Zur Situation des Kellers wird Herr Wirtz zitiert: Der Brandschutz sei gewährleistet, „die Stadt übernimmt unter anderem den Einbau einer neuen Lüftung“.[5]
Der Rat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2018 die Ausführung und Finanzierung „Erneuerung der Lüftungs- und Klimatechnik“ Marktplatz 1 bis 3 mit Gesamtkosten von 3,76 Millionen Euro beschlossen. Die Baukosten für den Ratskeller betragen
576.000 Euro.
Zudem wird in der Sachdarstellung der Beschlussvorlage (23/ 4/2018) ausgeführt, dass bei „einer möglichen Nutzung [des Kellers] als Gastronomiebetrieb […] Hinweise der Behindertenkoordination in der weiteren Planung berücksichtigt“ werden. Konkret ist neben Erstellung eines Brandschutz- und Entfluchtungskonzepts auch an die Prüfung einer Nachrüstung des Lastenaufzugs gedacht.
Entsprechend rechnet die CDU-Ratsfraktion hier mit zusätzlichen Kosten.
Angesichts der Investitionssumme der Stadt für die Belüftungstechnik des Ratskellers und mit Blick auf mögliche weitere Aufwendungen möchten wir Klarheit haben über die Einnahmen, die die Stadt aus der Vermietung bzw. Verpachtung der Kellerräume[6] an „Zack-Bumm“ erzielen wird. Dabei interessieren wir uns auch für die gastronomische Verpachtungssituation in anderen städtischen Gebäuden.
[1] Vgl. Rheinische Post (5. Juli 2017): „Noch seien die Verträge aber nicht unterschrieben, die Geschäftsführung von ‚Zack-Bumm‘ wisse noch nichts von ihrem Glück […].“
[2] Ebd.
[3] Ebd.
[4] Westdeutsche Zeitung (5. Juli 2017).
[5] Ebd.
[6] Laut Pressemitteilung der Stadt (11. September 2015) waren der Rathauskeller „nebst Sanitärflächen und Lagerräumen im Rathaus“ für Gastronomie ausgeschrieben.
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