
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- In welchem Rahmen können das Jugendamt und die freien Träger dem Förderbedarf für Flüchtlingskinder Rechnung tragen, und welche Auswirkungen ergeben sich für die Jugendhilfeplanung?
- Wie ist die Kindertagespflege in die Vermittlung, Betreuung und Förderung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien derzeit einbezogen, und sieht die Verwaltung einen Bedarf, das Platzangebot für diese Kinder auszuweiten?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, über die angestrebte Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege auch die Betreuungssituation von Flüchtlingskindern zu verbessern?
Begründung:
Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch, in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut und gefördert zu werden. Dieser Rechtsanspruch gilt auch für mehr als 300 Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die zu uns nach Düsseldorf gekommen sind: Sie werden in eine Kita oder eine Tagespflegestelle vermittelt.
Die Landeshauptstadt erwartet in absehbarer Zeit viele weitere Flüchtlingsfamilien.
Daher gehen u. a. sieben zusätzliche Kindertageseinrichtungen an den Start.
Mit unserer Anfrage möchten wir in Erfahrung bringen, wie Kinder aus Flüchtlingsfamilien heute und in Zukunft in Einrichtungen der Jugendhilfe und im Speziellen in die Tagespflege vermittelt und dort betreut und gefördert werden.
Andreas-Paul Stieber
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