
(c) Ralph Sondermann
- Welche konkreten Auswirkungen hat die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch die Bezirksregierung Düsseldorf auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, unter welchen Voraussetzungen werden durch die zuständigen Behörden im Einzelfall Ausnahmen zugelassen, und können Überschwemmungsgebiete nach der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen wieder aufgehoben werden?
- Wie wurden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Konsequenzen der Festsetzungen informiert, und welche Möglichkeit sieht die Verwaltung – über die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksregierung hinaus – , die Anlieger über das Thema aufzuklären?
- Konnte in den Gesprächen mit der Bezirksregierung Düsseldorf eine Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in Teilen des Hafens durch Ausgleichsflächen im Rheinvorland vermieden werden, und welche Auswirkungen hätte die bisherige Planung auf die ansässigen Unternehmen bzw. die weitere Entwicklung im Bereich des Hafens?
In den vergangenen Jahren wurde der Umweltausschuss in verschiedenen Sitzungen über das Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten informiert. Für die Gewässer Anger, Itter, Nördliche Düssel und Kittelbach, Schwarzbach sowie für die Südliche Düssel/Ungeteilte Düssel und Eselsbach/Hoxbach hat die Bezirksregierung das Verfahren bereits abgeschlossen und entsprechende Gebiete ausgewiesen.
Dies hat zahlreiche Auswirkungen auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger (z. B. bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen oder Anpflanzungen). Viele Anwohner, aber auch ansässige Unternehmen sind immer noch unsicher, welche konkreten Konsequenzen die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten für sie hat und welche Ausnahmen möglich sind.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für eine zeitnahe und unbürokratische Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger ein und möchte sich daher über die Auswirkungen der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten informieren. Gleichzeitig möchten wir in diesem Zusammenhang über den aktuellen Sachstand im Bereich des Hafens unterrichtet werden.
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