
(c) Ralph Sondermann
- Wie beurteilt die Verwaltung die Einschätzung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), dass für eine inklusive Beschulung nicht ausreichend Sonderpädagoginnen und -pädagogen zur Verfügung stehen?
- Wie wirkt sich der Rechtsanspruch im laufenden Schuljahr auf die Bildungseinrichtungen (einschließlich Förderschulen) in Düsseldorf aus?
- Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Stadt Düsseldorf flankierend eine Steigerung der Qualität der sonderpädagogischen Förderung?
„Die Landeshauptstadt bereitet auf dem Weg zur schulischen Inklusion alle notwendigen Schritte vor, um das gemeinsame Lernen in allen allgemeinen Schulen auszuweiten.“ (Zitat aus einer Verwaltungsantwort zu einer Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 10. April 2014).
Seit diesem Schuljahr hat jedes Kind – beginnend ab Klasse 1 und Klasse 5 – einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bedeutet das, dass sie im gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schulen beschult werden können.
Der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, hat unlängst Zweifel daran geäußert, dass die Qualität sonderpädagogischer Förderung, wie sie die Förderschulen heute besitzen, an den Regelschulen ankommt. Der Vorwurf, dass an den allgemeinen Schulen sonderpädagogische Lehrkräfte fehlen, konnte von der zuständigen Ministerin Sylvia Löhrmann nicht entkräftet werden.
Für unsere Fraktion ist von großer Bedeutung, dass die Umsetzung des Inklusionsgedankens allen Schülerinnen und Schülern gerecht wird und insbesondere nicht zulasten derer geht, die eines besonderen Betreuungs- und Bildungsangebots bedürfen. Daher bitten wir die Verwaltung um eine Einschätzung der sonderpädagogischen Situation an unseren Schulen.
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