Anfrage: EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW ausweiten

Anfrage: EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW ausweiten
Andreas-Paul Stieber
Sitzung am 24.09.2014
Andreas-Paul Stieber
Anfrage:
  1. Wie viele Schulen in Düsseldorf nehmen an dem EU-Schulobst- und -gemüse­programm NRW teil?
     
  2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, auf die Landesregierung einzuwirken, die Zielgruppe des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms NRW auf weiterführende Schulen auszuweiten, und wäre zudem eine Ausweitung auch auf andere Zielgruppen, wie z. B. Kindergärten, Altenheime, die Düsseldorfer Tafeln u. a., denkbar bzw. dafür ein eigenes Programm aufzulegen?
     
  3. Wird die Landesregierung aufgrund des politischen Embargos die Bewerbungsfristen dahingehend ändern, dass auch jetzt getätigte Bewerbungen sofort und nicht mit 1 Jahr Vorlauf in Kraft treten können?
Begründung:

Die Obst- und Gemüsebauern in Düsseldorf und der Region bekommen den Ukraine-Konflikt zu spüren, nachdem Russland ein Importverbot für Agrarerzeugnisse aus der EU – insbesondere Obst und Gemüse – verhängt hat. Seitens der EU erhalten die Bauern als Ausgleich pro 100 Kilogramm 13,22 Euro. Angesichts des russischen Embargos wollen die Landwirtschaftsminister von Deutschland, Polen und Frankreich Teile der Obstproduktion an karitative Einrichtungen abgeben. Denkbar sei etwa ein Ausbau des Schulobstprogramms, sagte der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) in einer Pressemitteilung. Der Landwirtschaftsminister rief zudem erneut die Bevölkerung zu einem verstärkten Konsum von Obst und Gemüse auf – wohl wissend, dass das allein das Marktgleichgewicht nicht wiederherstellen kann.

Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW richtet sich an Grundschulen und  Förderschulen der Klassen eins bis vier (Primarstufe). Zudem können Einsteigerklassen und die Klassen fünf und sechs von teilnehmenden Förderschulen mit einbezogen werden. Oberstufen können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen von Schulen sind jeweils im Frühjahr für das folgende Schuljahr möglich. Die Schulen werden rechtzeitig über die Möglichkeiten und das Verfahren informiert.

Die CDU-Ratsfraktion möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob es bereits Überlegungen gibt, aufgrund des politischen Embargos das Schulobstprogramm auszuweiten und die Modalitäten der Bewerbung der besonderen Situation anzupassen.

Eine weiter gehende Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Andreas-Paul Stieber