Anfrage: Erfolgsbilanz des Programms „Düsseldorfer Wegweiser“

Anfrage: Erfolgsbilanz des Programms „Düsseldorfer Wegweiser“
André Tischendorf
Sitzung am 30.09.2020
André Tischendorf

In Deutschland ist die Prävention vor islamistischer Radikalisierung ein relativ junger Tätigkeitsbereich. Er umfasst dabei gezielte politische Bildung, Aufgaben der Sicherheitsbehörden, pädagogische sowie psychologische Arbeit mit gefährdeten Gruppen und reicht bis hin zur Resozialisierung terroristischer Akteurinnen und Akteure.

Im Unterschied zu bereits seit längerer Zeit etablierten Präventionsbereichen, wie bspw. der schulischen Gewaltprävention, gibt es für diesen jungen Präventionsbereich bislang wenig empirisch gesicherte Erkenntnis über individuelle und gesellschaftliche Ursachen islamistischer Radikalisierung und Wege der Deradikalisierung. Ebenso fehlt belastbares Wissen über wirksame Präventionsansätze.

Der Begriff „Islamistische Radikalisierung“ ist darüber hinaus wissenschaftlich unklar und politisch umstritten. Das macht es schwierig, Präventionsziele konkret zu benennen und verbindliche Erfolgskriterien festzulegen. Islamismus, Salafismus und Dschihadismus sind äußerst vielschichtige Ideologien, von denen unterschiedliche Gefahren für die Innere Sicherheit und den demokratischen Rechtsstaat ausgehen.

In einer Studie des vom Bundesinnenministerium eingerichteten Nationalen Zentrums für Kriminalprävention (NZK) zu Präventionsmaßnahmen gegen religiöse Radikalisierung heißt es: „Diese Befunde lassen kaum belastbare Rückschlüsse darüber zu, ob die evaluierten Maßnahmen Radikalisierung verhindern, begünstigen oder wirkungslos bleiben.“1

Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion liegt es sowohl im politischen als auch im öffentlichen Interesse, wenn die Ziele der Islamismus-Prävention hinreichend konkret, transparent und überprüfbar sind. Darum möchten wir gerne wissen, inwieweit das von der Stadt Düsseldorf, dem Kreis Mettmann und dem Land Nordrhein-Westfalen unterstützte Programm „Düsseldorfer Wegweiser“ bereits evaluiert wurde und welche Ergebnisse diese Evaluationen hatten.

Im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Integrationsrates zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Die Antworten der Verwaltung sind bitte auch dem Schulausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur Kenntnis zu geben.

 

1 Nationales Zentrum für Kriminalprävention (Hrsg.): Effekte von Ansätzen zur Prävention von islamistischer Radikalisierung. Bonn (2017), S. 6.

Anfrage:
  1. In welchen zeitlichen Abständen wurde bzw. wird das Programm „Düsseldorfer Wegweiser“ evaluiert, welche empirisch gesicherten Erkenntnisse lieferten die Evaluationen hinsichtlich der Wirksamkeit der angebotenen Aufklärungs- und Beratungsangebote, und welche Neuerungen bzw. Änderungen im Programm haben bzw. werden sich hieraus ergeben?  
  2. Wie hoch lag die Zahl der vom „Düsseldorfer Wegweiser“ in den vergangenen drei Jahren durchgeführten Beratungsfälle, und in wie vielen Fällen konnte nach Abschluss der Beratungsleistungen davon ausgegangen werden, dass eine Radikalisierung nachweislich verhindert wurde (bitte jährliche Aufstellung)?
  3. Wie hoch waren bzw. sind die jährlichen Zuschüsse von Land, Kreis Mettmann und Stadt Düsseldorf für das Programm „Düsseldorfer Wegweiser“ in den Jahren 2018 bis 2023 (bitte getrennte Aufstellung nach Zuschussgeber bzw. Zuschussgeberin)?