
(c) Claudia Weng
- Wurden die Flächen des Landes auf dem Gelände der Ulmer Höh’ inzwischen an einen oder mehrere Investorinnen und Investoren veräußert, wenn nein, wie erklärt sich die Verwaltung die eingetretene Zeitverzögerung, und wann kann mit einer Umsetzung des Gesamtprojekts gerechnet werden?
- Welche Gespräche haben über die Neubebauung des Areals mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bzw. mit der Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten stattgefunden, welche Ergebnisse konnten erzielt werden, und welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um an dieser Stelle eine Realisierung von Wohnungen zu beschleunigen?
- Welche Schäden an erhaltenswerten Gebäuden (z. B. Gefängniskapelle) sind durch den Brand am 29.04.2016 entstanden, in welcher Form können die Gebäude erhalten werden, und welche Auswirkungen ergeben sich für die dort angedachten Wohngruppenprojekte bzw. kreativen neuen Wohnformen?
Nach Verlagerung der Justizvollzugsanstalt nach Ratingen im Jahr 2012 hat sich der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung mehrfach dafür eingesetzt, dass auf dem Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt des Landes NRW (Ulmer Höh’) schnell preiswertes Wohnen ermöglicht wird.
So wurde bereits 2012 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, dem mehrere Gespräche der Verwaltung mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bzw. mit der Landesregierung und zahlreiche politische Apelle folgten.
Im Mai 2015 haben der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung das weitere Vorgehen in der Bauleitplanung beschlossen.
Dabei kam man den Wünschen des Landes weit entgegen und lies – abweichend vom Handlungskonzept Wohnen – eine erhöhte Quote von 50 Prozent sozial geförderten Wohnungsbaus auf dem Gelände zu. Hierfür wurde zudem der Bebauungsplan geteilt.
Dem Beschluss sollten schnell weitere Maßnahmen folgen. So war ein Verkauf des Grundstückes bis Ende 2015 geplant. Die konkreten Inhalte des Bebauungsplans sollten anschließend – auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs – mit den neuen Investorinnen und Investoren abgestimmt werden.
Laut Medienberichten konnte sich das Land aber immer noch nicht zu einem Verkauf entschließen. Grund hierfür seien noch nicht erfolgte Absprachen auf Landesebene.
Zwischenzeitlich wurden bei einem größeren Brand Teile der Gebäude schwer beschädigt. Gerade an dieser Stelle bestand ein reges Interesse verschiedener Initiativen, die z. B. die Gefängniskapelle für kreative Wohngruppenprojekte nutzen wollten. Der BLB wurde daraufhin von verschiedenen Seiten scharf für die offenbar nicht ausreichenden Sicherungsmaßnahmen auf der Ulmer Höh‘ kritisiert.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich dafür, auf der Ulmer Höh‘ schnell neuen Wohnraum zu ermöglichen. Daher möchten wir die Sitzung des Ausschusses nutzen, uns über die Verzögerung bei der Entwicklung des Geländes und die Brandfolgen zu informieren.
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