Anfrage: Elektronischer Virenschutz als Bürgerservice-GAU?

Stephan Speit
Sitzung am 24.11.2016
Stephan Speit

Das Datennetz von Behörden, Banken und Versicherungen ist seit Monaten häufiges Ziel so genannter Cyberangriffe. Nach Auskunft des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) werden beispielsweise die Computer der Bundesregierung rund 1,8-Millionen-mal pro Jahr angegriffen.

Auch die Rechner und elektronischen Dienste der Stadtverwaltung Düsseldorf sind Ziele von Hacker-Attacken. Daher hat die ITK Rheinland, technischer Dienstleister der Stadt, Schutzmechanismen eingerichtet. Hierzu zählt das Programm „Watchdog“ (deutsch: Wachhund). Diese Software leistet sicheren E-Mail-Schutz vor Viren, Trojanern und anderen digitalen Schädlingen.

Von Nachteil ist allerdings, dass Nachrichtenanhänge in vielen gängigen Dateiformaten aus der E-Mail unwiderruflich gelöscht werden. Der CDU-Ratsfraktion sind mehrere Fälle bekannt, wo besorgte Bürgerinnen und Bürger die Stadt per E-Mail beispielsweise über Straßenschäden informieren wollten und Unterlagen im gebräuchlichen Microsoft-Word-Format übersendeten. Dieser auch seitens der Stadtverwaltung gewünschte schnelle Weg der Kommunikation scheitert – ohne dass die Anfragende bzw. der Anfragende hiervon weiß.

Die CDU-Ratsfraktion möchte daher wissen, wie sich die Bedrohungslage aktuell darstellt und inwieweit die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Verwaltung Probleme bereitet. Daher bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

Anfrage:
  1. Warum werden E-Mails an die Stadtverwaltung Düsseldorf, die Dateianhänge in häufig verwendeten Office-Formaten enthalten, vom Virenschutz-Programm „Watchdog“ gelöscht und andere E-Mail-Anhänge nicht?
  2. Wann und in welcher Form wurden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass ihre elektronische Post an die Stadtverwaltung ggf. als „bedrohlich“ eingestuft wird, und warum erhält die Absenderin bzw. der Absender keine automatische Benachrichtigung, dass der Mailanhang nicht zugestellt werden konnte?    
  3. Durch wen und wie häufig wird die Gefährdungseinschätzung überprüft, wer haftet für einen virenbedingten Schaden, und ergeben sich derzeit Erkenntnisse, die gewählten Sicherheitsstufen zu verändern?