
(c) Ralph Sondermann
Das Internet hat geholfen, kommunale Dienstleistungsangebote zu überdenken, neu auszurichten und zu vereinfachen. Das virtuelle Rathaus macht die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unabhängiger von Öffnungszeiten und unterstützt die Kommune, ihre Services schnell und effizient abzuwickeln.
Der elektronische Austausch von Ware gegen Geld (E-Payment) hat sich dank Amazon und eBay rasant entwickelt, da ausgereifte Bezahlverfahren einen sicheren, schnellen und günstigen Transfer des Geldes ermöglichen. Dennoch waren die Geschäftsmodelle des Online-Handels bislang auf Behörden wegen rechtlicher Barrieren, anfallender Kosten des elektronischen Zahlverfahrens und etwaiger Ausfallkosten nicht übertragbar.
Mittlerweile schafft das novellierte Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) einen rechtlichen Rahmen und gibt − laut Internetseite der Landeshauptstadt − wichtige Impulse, Online-Bezahlmöglichkeiten zu konzipieren und umzusetzen. Daher plant die Stadtverwaltung Düsseldorf im Rahmen ihrer IT-Strategie, den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen für Bürgerschaft und Unternehmen mit E-Payment zu verknüpfen.
Für die CDU-Ratsfraktion ist daher von Interesse, welche Dienstleistungen der Stadtverwaltung heute und künftig mit E-Payment verbunden sind bzw. werden. Daher bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.
- Umfasst das derzeitige elektronische Dienstleistungsangebot der Stadtverwaltung bereits elektronische Bezahlverfahren?
Wenn ja, welche Dienstleistungen sind das, welche Bezahlverfahren werden eingesetzt, und wie werden diese Services angenommen?
Wenn nein, warum wurde bislang eine elektronische Zahlungsmöglichkeit nicht eingerichtet? - Welche elektronischen Dienstleistungen mit Online-Bezahlmöglichkeit wird die Stadtverwaltung künftig über ihr virtuelles Rathaus anbieten, und welche Zeit- und Ressourcenplanung besteht hierzu?
- Können die vorgenannten Verfahren mit der ITK Rheinland sowie deren Verbandsmitgliedern gemeinsam konzipiert, finanziert und erstellt werden, und kommen ggf. Verfahren zum Einsatz, die bereits bei anderen öffentlichen Dienstleistenden erprobt wurden?
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