Anfrage: Diversgeschlechtliche Personen in Düsseldorf und in der Stadtverwaltung

Sabine Schmidt
Sitzung am 10.09.2019
Sabine Schmidt

Kraft „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18. Dezember 2018 kann in Deutschland im Geburtenregister neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ eingetragen werden. Auch ein Wechsel der bei der Geburt eingetragenen Angabe zum Geschlecht hin zu „divers“ ist rechtlich möglich.

Anfrage:

1. Wie viele Menschen in Düsseldorf haben bis heute von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gegenüber dem Standesamt die ursprüngliche Geschlechtsangabe nachträglich auf „divers“ zu ändern?

2. Wie viele diversgeschlechtliche Personen sind aktuell bei der Stadt Düsseldorf angestellt und verbeamtet?

3. Plant das Gleichstellungsbüro konkret die Einstellung einer diversgeschlechtlichen Person, damit diese künftig die Personalauswahlverfahren der Stadtverwaltung mit Blick auf die Bewerbungen von Menschen des dritten Geschlechts begleitet – wenn nein, warum nicht?

Sabine Schmidt