
(c) Laurence Chaperon
- Wie viele Mitarbeiter/-innen sind aus dem Zuständigkeitsbereich des Amts 23 in den Bereich der Kultur gewechselt, in welchen Bereichen (z. B. Dezernat, Kulturamt, Museen, Institute etc.) werden sie eingesetzt, und welche Aufgaben erfüllen sie in diesen Bereichen?
- Wie erfolgt zukünftig die Zusammenarbeit zwischen dem Amt 23 und dem Kulturbereich, wie sind die Zuständigkeiten geregelt, wenn es um die Unterhaltung von Gebäuden aus dem Kulturbereich geht, und in welcher Höhe werden Mittel aus dem Haushalt 2016 in den Haushaltsplan 2017 übertragen?
- Wie beurteilt die Verwaltung das Kriterium „Bruttogeschossfläche“ zur Verteilung der Mittel zur Unterhaltung von Gebäuden, wer ist zukünftig verantwortlich für die Priorisierung der notwendigen Instandhaltungen der Gebäude aus dem Kulturbereich, und wann wird der Kulturausschuss über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert?
Der Oberbürgermeister hatte eine Reform des Amts für Gebäudemanagement angekündigt. Bislang hat das Amt 23 die Instandhaltung städtischer Gebäude als Querschnittsaufgabe wahrgenommen. Für den Kulturbereich sollte diese Verantwortlichkeit, das für die Ausführung notwendige Personal und die Bauunterhaltungsmittel auf das Kulturamt bzw. die jeweiligen Institute und Museen übertragen werden.
Im Haushalt 2016 wurden bereits entsprechende Budgets für die Instandhaltung von Gebäuden aus dem Etat des Amts 23 in den Kultur-Etat übertragen. In der Bauausschusssitzung am 12. April 2016 erklärte die Verwaltung auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion, dass die Umstrukturierung vorerst gestoppt sei. Nicht alle Fachleute seien in die Fachbereiche gewechselt, und das Amt 23 erledige die Instandhaltung vorerst weiter zentral. Insofern möchte ich den aktuellen Stand der Umstrukturierung wissen und in Erfahrung bringen, inwieweit der Kulturbereich noch auf die Zusammenarbeit mit Amt 23 angewiesen ist.
Die Verwaltung erklärte in der Etat-Sitzung des Rates am 10.12.2015 ebenfalls, dass die Budgets für die Unterhaltung von Gebäuden nach der „Bruttogeschossfläche“ auf die jeweiligen Fachbereiche verteilt werden. Es steht außer Frage, dass dieses Kriterium für die Verteilung der Budgets nicht geeignet ist und stärker die jeweilige Nutzung und die damit zusammenhängende Ausstattung berücksichtigt werden muss. Die Investition in einen Quadratmeter Opernbühne ist anders zu bewerten, in einen Quadratmeter Schulflur.
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