Anfrage des Ratsherrn Klaus Mauersberger: Warteschleife „Geburtsurkunde“ – wie lange müssen junge Eltern auf staatliche Leistungen warten?

Anfrage des Ratsherrn Klaus Mauersberger: Warteschleife „Geburtsurkunde“ wie lange müssen junge Eltern auf staatliche Leistungen warten?
Klaus Mauersberger
Sitzung am 26.09.2019
Klaus Mauersberger

Vor einigen Tagen erfuhr ich von einer verzweifelten Familie in finanzieller Bedrängnis. Hintergrund war ein eigentlich sehr erfreulicher Anlass: die Geburt ihres Kindes. Dieser Lebensabschnitt ist bei allen jungen Eltern mit vielen Behördengängen verbunden, die mit der Beantragung der Geburtsurkunde beginnen und mit der Zahlung von Leistungen, wie Mutterschafts-, Eltern- und Kindergeld, enden.

Im konkreten Fall hatten die Eltern bereits im Krankenhaus die Geburtsurkunde beantragt. Sie ist Voraussetzung für eine nachgelagerte Bewilligung von staatlichen Leistungen. Da beide Elternteile seit der Geburt des Kindes kein Arbeitseinkommen haben, sind sie davon abhängig, schnellstmöglich über die staatlichen Unterstützungsleistungen verfügen zu können. Umso erstaunter war die Familie, als ihnen das zuständige Düsseldorfer Standesamt ankündigte, dass die Erstellung der Geburtsurkunde vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen werde. Da erst hiernach weitere behördliche Bewilligungsverfahren erfolgen können, muss die Familie ungefähr drei Monate ohne Einkommen überbrücken. Völlig zu Recht fragen sich diese Eltern, warum man ihnen im Zeitalter der Digitalisierung nicht schneller helfen kann.

Der mir geschilderte Vorgang ist – so hoffe ich – nur ein erklärlicher Einzelfall. Dennoch halte ich es für wichtig, dass die Verwaltung den zuständigen Personal- und Organisationsausschuss sowie die Öffentlichkeit und insbesondere werdende Eltern darüber informiert, was nach einer Geburt zu beachten ist und auf welche Wartezeiten sich Familien einstellen müssen.

Für die CDU-Ratsfraktion ist in diesem Zusammenhang auch von Interesse, ob die aktuelle Personalsituation in der Beurkundungsstelle des Standesamts den Serviceerfordernissen entspricht. Bereits 2015 hat meine Fraktion kritisiert, dass die Personalstärke nicht auskömmlich ist und sich über 700 unbearbeitete Vorgänge angesammelt hatten.

Daher bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

Anfrage:
  1. Wie ist der konkrete verfahrenstechnische Ablauf (von der Geburtsurkunde bis zur Bewilligung von staatlichen Leistungen), welche Behörden sind über welche Antragsverfahren zu beteiligen, und auf welche Bearbeitungs- und Bewilligungszeiten müssen sich die Eltern einstellen? 
  2. Wie ist die aktuelle Personalsituation in der Beurkundungsstelle, wie viele Geburtsurkunden-Vorgänge sind derzeit unbearbeitet, und wie hoch ist die mittlere Bearbeitungszeit bis zur Fertigstellung der Geburtsurkunde?
  3. An welchen Stellen konnte der Bearbeitungsablauf bereits durch automatisierte Verfahren mit welcher konkreten Zeitersparnis verbessert werden, wo bestehen noch Digitalisierungsengpässe, und wann sollen diese behoben sein?
Klaus Mauersberger