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Seit dem 25. Mai 2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten europaweit vereinheitlicht wurden, auch an Schulen angewendet werden. Von dieser Regelung sind alle Daten der Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern betroffen, die in Listen, Karteien oder Akten erfasst oder elektronisch verarbeitet werden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte ergänzende Verordnungen, eine Dienstanweisung und eine Handreichung erstellt, für deren Einhaltung die jeweilige Schulleitung verantwortlich ist.
Die damit verbundenen Aufgaben für die Schulen waren komplex: Listen, Karteien oder Akten mussten überprüft werden. Die schulische Homepage musste bezogen auf Impressum und Datenschutzerklärung ergänzt und etwaige Kontaktformulare und Newsletter an die neue Rechtslage angepasst werden. Die schulische Kommunikation über E-Mail oder andere Messenger-Dienste, wie beispielsweise WhatsApp, musste bezogen auf eine Datenverschlüsselung überprüft werden. Auch für die eigenen oder dienstlich beschafften PCs, Laptops oder Handhelds der Lehrkräfte musste sichergestellt werden, dass vertrauliche Daten nicht in falsche Hände gerieten. Sogar Fotos von Schülerinnen und Schülern, die bei der Einschulung oder anderen Schulaktivitäten gemacht werden, bedürfen nun besonderer Einwilligungserklärungen.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen stellt sich für uns als CDU-Fraktion die Frage, was die Düsseldorfer Schulen unternommen haben, um den Schutz personenbezogener Daten und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Welche Veränderungen haben sich nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzbestimmungen ergeben, wie handhaben die Schulen beispielsweise die beliebten Einschulungs- und Abschlussfotos für das Familienalbum?
- Welche Maßnahmen haben der Schulträger und der städtische Datenschutzbeauftragte ergänzend zu den landesrechtlichen Vorgaben getroffen, um die Düsseldorfer Schulen bei der Umsetzung der DSGVO zu unterstützen?
- Wie beurteilt die Verwaltung den derzeitigen Umsetzungsstand der DSGVO an den Düsseldorfer Schulen?
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