Anfrage des Ratsherrn Eßer: Gebäudereinigung erfolgreich rekommunalisiert?

Johannes Eßer
Sitzung am 12.04.2018
Johannes Eßer

Auf der Personalversammlung der Stadtverwaltung Düsseldorf berichtete die Personalvertretung, dass die Reinigung aller Bürogebäude, Schulen und Kindergärten der Stadt wieder in großen Teilen durch eigenes Personal erfolgen wird. Durch die Rekommunalisierung sollen die Qualität der Reinigungsarbeiten und die Arbeitsbedingungen der betreffenden Reinigungskräfte verbessert werden.

Die CDU-Ratsfraktion begrüßt, dass durch diese Maßnahme die teilweise unzureichenden hygienischen Zustände in den Kitas und Schulen behoben werden sollen.

Eine Erhöhung der Eigenreinigungsquote auf 50 Prozent entspricht dem Einstellungserfordernis von ungefähr 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In der Vergangenheit gestaltete sich die Anwerbung von städtischen Reinigungskräften schwierig: Die Einstellungsvoraussetzungen und die auf 20 Wochenstunden begrenzten Beschäftigungsverhältnisse mit einem Monatslohn von 900 Euro brutto verhinderten bislang einen höheren Anteil eigener Kräfte und förderten die externe Vergabe von Reinigungsleistungen.

Die CDU-Ratsfraktion befürchtet, dass ohne eine vorangehende Verbesserung der Rahmenbedingungen die Eigenreinigungsquote nicht maßgeblich erhöht werden kann.        

Der Personal- und Organisationsausschuss hatte sich im letzten Jahr mehrfach mit der Gebäudereinigung beschäftigt. Über die finanziellen Folgen der – nach Personalratsinformation bereits im Mai 2017 verabredeten – 50-prozentigen Eigenreinigungsquote wurde jedoch nicht berichtet. Auch zu den Auswirkungen auf den Stellenplan und das Projekt „Verwaltung 2020“ wurden die politischen Gremien bislang nicht informiert.

Die CDU-Ratsfraktion kritisiert, dass erst durch die Personalversammlung öffentlich wurde, welche Ziele Personalvertretung und Verwaltung – abweichend von Beschlüssen des Personal- und Organisationsausschusses und Rates – verfolgen.

Anfrage:
  1. Für welche konkreten Einsatzbereiche sind die (zusätzlichen) städtischen Reinigungskräfte vorgesehen, welche quantitativen und qualitativen Verbesserungen ergeben sich für die Düsseldorfer Bildungseinrichtungen und für die Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte, und was passiert mit den bislang an diesen Orten eingesetzten (externen) Reinigungskräften?
  2. Mit welchen Einstellungskriterien will die Verwaltung die Beschäftigung von Reinigungskräften erfolgreich gestalten, warum wird derzeit noch mit den oben genannten nachweislich unattraktiven Ausschreibungen gearbeitet, und wie viele städtische Reinigungskräfte konnten seit Mai 2017 in welchem Beschäftigungsverhältnis eingestellt werden?
  3. Welche Auswirkungen auf den Stellenplan, das Projekt „Verwaltung 2020“ und den Haushaltsplan ergeben sich für 2018ff. aus der angestrebten Rekommunalisierung der Gebäudereinigung, wie und wann erfolgt der Abbau externer Reinigungsleistungsleistungen, und warum wurden der Personal- und Organisationsausschuss sowie der Rat bislang nicht mit dieser Maßnahme befasst?
Johannes Eßer