Anfrage des Ratsherrn Andreas Hartnigk: Sicherheitskonzept zum Public Viewing

Andreas Hartnigk
Sitzung am 15.06.2016
Andreas Hartnigk
Anfrage:
  1. Welcher Bereich des Marktplatzes soll wann und in welchem Zeitraum für die EM-Public-Viewings konkret abgesperrt werden, welche Absperrvorrichtungen wird es geben, und für welche Personenzahl ist der abgetrennte Bereich maximal ausgelegt?
  2. Welchen konkreten Inhalt hat das Sicherheitskonzept des Veranstalters Kessmeyer Consults (Fluchtwege, Sicherheitspersonal, Glasverbot, Videobeobachtung, Sicherheits-Checks, Zusammenarbeit zwischen Veranstalter, Polizei und Stadt, Bewachung des leerstehenden Kämmereigebäudes, Verhinderung von Menschenansammlungen außerhalb etc.), und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Veranstalter, Stadt, Polizei und Verfassungsschutz?  
  3. Wie ist der Zugang zu den Dienstgebäuden Marktplatz 2 und 3 geregelt, sind Gremiensitzungen von den Absperrungen betroffen, und werden auch Teile des Rathausgebäudes von dem Veranstalter genutzt, und wenn ja, welche Einnahmen hat die Stadt?
Begründung:

Auf Nachfrage der CDU-Ratsfraktion zur Zugänglichkeit der Geschäftsstelle teilte Oberbürgermeister Geisel in seinem Schreiben vom 15.04.2016 mit, dass das Genehmigungsverfahren für das Public Viewing zur Fußball-EM noch nicht abgeschlossen sei. Er sagte ferner zu, den Fraktionen weitere Informationen bereitzustellen.

Bereits in wenigen Tagen soll das erste Public Viewing auf dem Marktplatz stattfinden. Bisher ist leider keine weitere Information zur Durchführung und zum Sicherheitskonzept erfolgt.

In der heutigen Zeit spielen Sicherheitsvorkehrungen bei Veranstaltungen eine viel entscheidendere Rolle als noch vor einigen Jahren. Gerade heute wurde bekannt, dass mutmaßliche Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in der Düsseldorfer Altstadt planten. Da die Stadt Düsseldorf das Sicherheitskonzept des Veranstalters genehmigen muss, trägt sie eine erhebliche Mitverantwortung zur Gewährleistung eines sicheren Events.