
(c) Laurence Chaperon
1. In welchem Umfang und an welchen Orten besitzen die städtischen Kulturinstitute Depotflächen?
2. Welche Laufzeiten haben die Mietverträge, die die Verwaltung für externe Depotflächen abgeschlossen hat?
3. Welche Synergie-Effekte könnten sich durch die Zusammenlegung dieser externen Depotflächen ergeben?
Die städtischen Kulturinstitute verfügen über Depotflächen, um ihre umfangreichen Bestände zu lagern. Diese befinden sich teils in den Instituten selbst als auch an externen Stellen. Die CDU-Ratsfraktion regt an, eine Zusammenlegung externer Depotflächen zu prüfen. Auf diese Weise könnte die Verwaltung durch die Nutzung von Synergie-Effekten Kosten einsparen. Gleichzeitig könnten die Arbeitsabläufe in den Kulturinstituten für alle Mitarbeiter/innen optimaler gestaltet werden, da lange Wege entfallen und die Bestände der Depots leichter gesichtet werden können, wenn sie sich an einer Stelle gemeinsam befinden, statt übers Stadtgebiet verstreut zu sein.
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