Anfrage: Carsharing bald wieder überall in der Stadt verfügbar?

Anfrage: Carsharing bald wieder überall in der Stadt verfügbar?
Peter Blumenrath
Sitzung am 17.05.2018
Peter Blumenrath, MdL

Anfang 2018 haben die Carsharing-Anbieter Car2go und Drive Now laut Medienberichten angekündigt, ihre Mobilitätsdienstleistungen in einem neuen Unternehmen zu bündeln. Diese Entwicklung könnte auch Auswirkungen auf Düsseldorf haben.

Anfrage:
  1. Welche umweltpolitischen Ziele z. B. für Klima- und Lärmschutz sowie Luftreinhaltung verfolgt die Verwaltung mit dem Carsharing-Angebot in Düsseldorf, und wie unterstützt sie den Ausbau dieser Mobilitätsform?
  2. Wie nutzt die Verwaltung in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des neuen Carsharing- bzw. des Elektromobilitätsgesetzes?
  3. Was unternimmt die Verwaltung, um das neue Carsharing-Unternehmen dazu zu bewegen, sein Bediengebiet in Düsseldorf auch auf die Randbezirke (z. B. die Stadtteile Unterbach, Vennhausen, Lörick und Rath) auszudehnen?
Begründung:

In der Landeshauptstadt wird Carsharing seit Jahren von Stadt und Politik unterstützt. Auf Initiative der CDU-Ratsfraktion hat sich das 2011 gestartete „free floating Carsharing“ etabliert. 2015 kündigten Anbieter jedoch an, Randbereiche in Düsseldorf nicht mehr zu bedienen. Seitdem kann das Angebot in einigen Stadtteilen, wie z. B. Unterbach, Vennhausen, Lörick und Rath, nur eingeschränkt genutzt werden.

Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt in Großstädten mittlerweile zwischen acht und zwanzig private Fahrzeuge. Damit gilt diese Mobilitätsform als besonders nachhaltig. Eine Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, wie dem ÖPNV und dem Radverkehr, und elektrobetriebene Carsharing-Angebote verstärken diesen Effekt noch. Das Prüfergebnis zu einem CDU-Antrag (Vorlage 66/ 76/2012) entsprechende multimodale Angebote in Düsseldorf zu vernetzen, steht leider noch aus.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer Carsharing-Angebot nutzen können. Dafür müssen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des Carsharing- bzw. des Elektromobilitätsgesetzes (z. B. Ausweisung spezieller Parkflächen) auch in der Landeshauptstadt intensiv genutzt werden.