Anfrage: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Friedrich G. Conzen
Sitzung am 27.08.2015
Friedrich G. Conzen
Anfrage:
  1. Wird sich die Landeshauptstadt Düsseldorf am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beteiligen, und wenn ja, mit welchen Kultureinrichtungen, und wenn nein, mit welcher Begründung?
  2. Werden die städtischen Kulturinstitute über das Bundesprogramm informiert und in ein Bewerbungsverfahren eingebunden?
Begründung:

Der Deutsche Bundestag hat zum Nachtragshaushalt 2015 einen neuen Titel „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen des Zukunftsinvestitionspakets beschlossen. Dafür sind insgesamt 140 Mio. Euro bis 2018 vorgesehen. Die Umsetzung soll sowohl durch eine Förderung von baulichen Maßnahmen für Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mit besonderer Bedeutung im Rahmen der sozialen Stadtentwicklung erfolgen als auch durch eine niedrigschwellige Förderung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen. Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen integrativen sozialen Wirkung (Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen, sozial Schwächeren, Barrierefreiheit/-armut etc.) verbunden sein, dem nachbarschaftlichen Zusammenhalt dienen und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung Primärenergieverbrauch, Minderung CO2-Ausstoß) beinhalten.

Die Beteiligung der Stadt Düsseldorf an diesem Programm ist aus Sicht der CDU-Ratsfraktion sinnvoll, um zusätzliche Gelder für die Sanierung von Kultureinrichtungen zu akquirieren. Der Projektaufruf geht im August/September 2015 den Kommunen zu.

Pavle Madzirov