
(c) Ralph Sondermann
- Welche Fördermaßnahmen zum quantitativen wie qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sind seitens des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen, und welche Ziele und Programme könnten über diese Drittmittel von den Düsseldorfer Einrichtungsträgern verfolgt bzw. umgesetzt werden?
- Auf welche Höhe beziffern sich die Einnahmen der einzelnen Förderprogramme, und muss die Stadt Düsseldorf eigene zusätzliche Mittel aufwenden, um diese Bundes- oder Landesmittel abrufen zu können?
- Nach welchen Kriterien bzw. Umlageschlüsseln erfolgt die Verteilung der Bundes- und Landesmittel auf die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden, und wie erklärt sich das augenscheinlich bestehende Ungleichgewicht der Fördermittelverteilung zulasten der Stadt Düsseldorf?
Mit regelmäßigen Pressemitteilungen und Statistiken flankiert das nordrhein-westfälische Familienministerium den Ausbau frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote in den Städten und Gemeinden. Weniger häufig indes sind Zusagen, den selbst ermittelten Betreuungsbedarf und die geforderte Qualität der Angebote auch finanziell stärker zu unterstützen. Die letzte KiBiz-Novellierung hat Ministerin Ute Schäfer aber dazu bewogen, zusätzlich 100 Millionen Euro für Personal und Sprachförderung im Landeshaushalt zu veranschlagen. Weitere 6 Millionen Euro sind für Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien vorgesehen. Auch der Bund hat ein zusätzliches finanzielles Engagement zugesagt: Um 550 Millionen Euro wurde das Sondervermögen für den Kinderbetreuungsausbau aufgestockt, zusätzliche 100 Millionen Euro werden für den laufenden Betrieb der Kitas eingesetzt, 400 Millionen Euro für die Sprachförderung zur Verfügung gestellt, und 100 Millionen Euro in die Erweiterung der Betreuungszeiten investiert.
Die CDU-Ratsfraktion möchte wissen, an welchen Fördermaßnahmen des Bundes und Landes die Stadt Düsseldorf beteiligt ist, und welche Ziele und Maßnahmen durch diese zusätzlichen Finanzmittel verfolgt und realisiert werden könnten.
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