Anfrage: Befreiung von Parkgebühren für Elektrofahrzeuge – Ungereimtheiten im Verfahren

Anfrage: Befreiung von Parkgebühren für Elektrofahrzeuge Ungereimtheiten im Verfahren
Andreas Hartnigk
Sitzung am 20.03.2019
Andreas Hartnigk
Anfrage:
  1. Warum ist vor Einführung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge in Düsseldorf nicht zunächst die Parkgebührenordnung durch den Rat geändert worden, und ist nachträglich noch eine Änderung der Gebührenordnung beabsichtigt?

                                              

  1. Warum hat die Verwaltung den zuständigen Gremien weder die konkrete Ausgestaltung des Konzepts, wie zeitlicher Umfang der Befreiung (Höchstparkdauer oder Teile davon), räumlicher Geltungsbereich (Innenstadt oder Gesamtstadt), Zugangsvoraussetzungen (Registrierung in Düsseldorf oder andernorts; Zahl der Registrierungen pro Halter/in), noch dessen Dauer/Gültigkeit vorgestellt, wie genau sieht das Konzept aus, und soll das Projekt entsprechend ausgewertet werden?

 

  1. Wie viele Handwerker-Parkausweise und Sondernutzungen für Pflegedienste sind bei Nutzung von Elektrofahrzeugen bereits kostenfrei vergeben worden, und welche finanziellen Auswirkungen hat das Projekt insgesamt auf den städtischen Haushalt in den kommenden Jahren?

 

Begründung:

Am 24.01.2019 hat die Verwaltung u. a. durch eine Pressemitteilung erklärt, dass ab sofort Elektrofahrzeuge nach einer Registrierung/Freischaltung kostenlos auf allen rund 12.000 von der Stadt im öffentlichen Straßenraum bewirtschaften Stellplätzen parken könnten, und zwar bis zur jeweils zulässigen Höchstparkdauer. Die Befreiung gelte unabhängig davon, in welcher Stadt das jeweilige Fahrzeug zugelassen sei und wie viele Fahrzeuge der Halter bzw. die Halterin insgesamt zugelassen habe.

Die CDU-Fraktion begrüßt Initiativen zur Förderung der Elektromobilität. Dass die vom Gesetzgeber bereits 2016 eröffnete Möglichkeit zur Parkgebührenbefreiung nun auch in Düsseldorf genutzt wird, freut uns.

Es erscheint uns jedoch zweifelhaft, ob die Gebührenbefreiung ohne eine Änderung der Parkgebührenordnung zulässig ist: Nahezu alle Städte mit einer vergleichbaren Gebührenordnung haben diese zunächst durch den Stadtrat um eine Befreiungs-Regelung für Elektrofahrzeuge ergänzen lassen (z. B. Bonn, Leverkusen, Aachen, Dinslaken, Hannover, München, Marburg, Goslar). Zudem wurde die Entscheidung über Art und Umfang der Gebührenbefreiung in anderen Städten ebenfalls durch den Rat getroffen, der zuvor von der Verwaltung jeweils auch über die erwarteten finanziellen Folgen für den städtischen Haushalt informiert wurde. In Düsseldorf ist dies nicht geschehen.

Das kostenfreie Parken von rein batterieelektrischen Fahrzeugen auf städtisch bewirtschafteten Flächen wurde im ersten Halbjahr 2017 im Rahmen des Handlungskonzepts Elektromobilität als Projekt Nr. 5 schematisch dargestellt. Ziel sollten 150 Registrierungen bis 2020 sein. Auch sollten bei diesem Projekt Handwerker-Parkausweise und Sondernutzungen für Pflegedienste bei Elektrofahrzeugen kostenfrei vergeben werden.

Am 22.03.2018 hat der Rat das Konzept einstimmig beschlossen. Weil zu dem o. g. Projekt – außer der schematischen Darstellung – keine weiteren Informationen zur Ausgestaltung erfolgten, hatten wir vor Projektstart weitere Informationen erwartet, zumal auch für andere haushaltsrelevante Projekte aus dem Handlungskonzept vor Umsetzung jeweils ein gesonderter Ratsbeschluss herbeigeführt wurde (vgl. jüngst Ö-Vorl. 01/ 34/2019 zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen; Projekttitel 1 des Handlungskonzepts). Angaben zum örtlichen und zeitlichen Umfang des kostenfreien Parkens, zu den Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung, zur Umsetzung, Dauer und Evaluierung des Projekts und zu den haushalterischen Auswirkungen fehlen bis heute.

Andreas Hartnigk