
(c) Ralph Sondermann
- Wie viele der ursprünglich im Jahr 2015 geplanten Fahrbahninstandsetzungen können aufgrund der Haushaltskürzungen nicht mehr durchgeführt werden, und welche der 33 ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen sind konkret betroffen?
- Wie werden sich die Kürzungen auf die Unterhaltung der Brücken auswirken, und welche der bereits für 2015 geplanten Maßnahmen können nicht mehr durchgeführt werden?
In der Sitzung des Stadtrates am 04.12.2014 wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen seitens der Ampel verschiedene Etatkürzungen beantragt und gegen die Stimmen der CDU-Ratfraktion beschlossen.
Die Kürzungen betreffen u. a. Konten, aus denen die Sanierung des Düsseldorfer Straßennetzes, die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, aber auch die Unterhaltung der Brücken, Tunnel und Fußgängerpassagen finanziert werden.
Am 05.11.2014 hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Instandsetzungen der Verkehrsflächen und den Radwegebau für das Jahr 2015 (Vorlage 66/78/2014) zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2015 wurde eine Liste mit insgesamt 33 Einzelmaßnahmen im Fahrbahnbereich vorgestellt. Diese Maßnahmen werden aus zwei Konten finanziert, die durch die Ampel um insgesamt eine Million Euro gekürzt wurden. Diese Kürzungen könnten eine Reduzierung der geplanten Fahrbahnsanierungen um bis zu 40 Prozent bedeuten.
Da sich die Ampelparteien in der Ratssitzung leider nicht in der Lage sahen, die konkreten Maßnahmen zu benennen, die der Kürzung zum Opfer fallen sollen, bitten wir nunmehr die Verwaltung um Stellungnahme.
Auch für die Bezirksvertretungen ist es besonders wichtig, zu erfahren, welche der geplanten Fahrbahninstandsetzungen im nächsten Jahr nicht mehr durchgeführt werden können.
Auch die Kürzung der Mittel für die Brückenunterhaltung um 700.000 Euro hält die CDU-Ratsfraktion für unverantwortlich. Das Amt für Verkehrsmanagement ist derzeit für rund 320 Brücken zuständiger Straßenbaulastträger. Neben der Tatsache, dass viele Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht nach § 47 Abs. 1 i. V. m. §§ 9, 9a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zwingend durchgeführt werden müssen, stellt sich auch hier die Frage nach dem Unterlassen konkret geplanter Maßnahmen. Aus dem Konto soll beispielsweise ab 2015 das Geländer der Rheinkniebrücke (Gesamtkosten 730.000 Euro) finanziert werden.
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