Anfrage: Auswirkungen „Aktionsplan Wohnen“ der Verwaltung auf die Arbeit des Stadtplanungsamts und des Bauaufsichtsamts

Anfrage: Auswirkungen „Aktionsplan Wohnen“ der Verwaltung auf die Arbeit des Stadtplanungsamts und des Bauaufsichtsamts
Dr. Alexander Fils
Sitzung am 21.06.2017
Dr. Alexander Fils
Anfrage:
  1. Welche Auswirkungen hat der „Aktionsplan Wohnen“ der Verwaltung auf die Arbeit des Stadtplanungsamts und des Bauaufsichtsamts, und mit welcher Priorisierung werden Bauleitverfahren bzw. Baugenehmigungsverfahren künftig durchgeführt?
  2. Wie hoch war in den Jahren 2015, 2016 und in den ersten Monaten 2017 der Anteil der Baugenehmigungsverfahren und Bauvoranfragen mit einer Bearbeitungszeit unter drei Monaten ab Antragstellung, und wie viele dieser Verfahren sind aktuell noch nicht abschließend bearbeitet?
  3. Welche zeitlichen Unterschiede ergeben sich in der Bearbeitung von Bauanträgen für einzelne Einfamilienhäuser im Vergleich zu Großprojekten im Geschosswohnungsbau?
Begründung:

Im März 2017 hat die Verwaltung der Öffentlichkeit den „Aktionsplan Wohnen“ vorgestellt. Mit ihm möchte der Oberbürgermeister künftig in Düsseldorf Baurecht für 3.000 neue Wohnungen pro Jahr schaffen. Um dies zu erreichen, sollen zahlreiche Flächen weiterentwickelt werden. Aber auch Nachverdichten, Ergänzen, Umstrukturieren und Umnutzen von Grundstücken zur Wohnbebauung sollen dazu genutzt werden.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für eine maßvolle und aufgelockerte Wohnbauentwicklung in Düsseldorf ein, die auch die Lebensqualität Stadtteil einbezieht und ebenso die Folgen zusätzlicher Wohnbebauung (Infrastruktur etc.) nicht außer Acht lässt.

Dazu gehört ebenso, dass in Düsseldorf auch für Familien mit dem Traum von einem Eigenheim Platz ist. Deshalb ist es für uns von Interesse, wie diese Verfahren im Vergleich zu größeren Projekten bearbeitet werden.

Angelika Penack-Bielor