
(c) Ralph Sondermann
In der Ausschusssitzung am 10. September 2019 hat die CDU-Fraktion bei der Behandlung des Prüfantrags von SPD, Grünen und FDP zur dauerhaften Einrichtung eines Zebrastreifens in Regenbogenfarben in Düsseldorf (GLA/014/2019) Beratungsbedarf angemeldet.
Wir wollten zunächst per Anfrage im Verkehrsausschuss klären lassen, ob die angedachte Abweichung von der gesetzlich vorgeschriebenen Gestaltungsweise eines Zebrastreifens[1] zulässig ist und ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt.
Leider lag die Antwort der Verwaltung erst nach der Sitzung des Gleichstellungsausschuss am 19. November 2019 vor, wo der Prüfantrag der Ampelfraktionen zum Regenbogen-Zebrastreifen mehrheitlich beschlossen wurde.
Die Verwaltung hat im Verkehrsausschuss am 27. November 2019 ausgeführt, in „Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf wird im öffentlichen Straßenraum keine Markierung abweichend von Vz 293 durch das Amt für Verkehrsmanagement angeordnet“.[2] Zudem führe eine Umgestaltung „aufgrund fehlender eindeutiger Erkennbarkeit zu einer unerwünschten Reduzierung der Verkehrssicherheit“.[3]
[1] Vgl. Verkehrszeichen 293 in der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) in Verbindung mit Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO.
[2] OVA/051/2019.
[3] Ebd.
Wie wirkt sich die oben zitierte Aussage der Verkehrsverwaltung auf die Umsetzung des beschlossenen Prüfantrags aus dem Gleichstellungsausschuss zur dauerhaften Einrichtung eines Zebrastreifens in Regenbogenfarben in Düsseldorf aus?
Empfehlen Sie uns!