
(c) Susanne Haberland
Die CDU-Ratsfraktion hat beim Oberbürgermeister am 23. August 2016 schriftlich beantragt, gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW bzw. § 18 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf Akteneinsicht zu gewähren. Zum einen wurde beantragt, Einsicht in den gesamten Vorgang des Beanstandungsverfahrens des Oberbürgermeisters betreffend die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtsparkasse zu nehmen. Zum anderen wurde beantragt, Einsicht in alle Unterlagen der Klage der Landeshauptstadt Düsseldorf gegen die Stadtsparkasse Düsseldorf auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu gewähren.
Der Oberbürgermeister hat in seiner schriftlichen Antwort mitgeteilt, dass beide Anträge zunächst rechtlich geprüft würden. Bislang ist weder ein Ergebnis der Prüfung mitgeteilt noch eine Einsichtnahme ermöglicht worden.
- Warum hat der Oberbürgermeister bislang nicht ermöglicht, dass die Akteneinsicht in die oben genannten Vorgänge vorgenommen werden konnte?
- Wann wird der Oberbürgermeister die Akteneinsicht in die genannten Vorgänge gewähren?
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