Anfrage aus aktuellem Anlass: Mittelverschwendung bei Sprach- und Integrationskursen für Geflüchtete in Düsseldorf?

Rolf Tups
Sitzung am 18.05.2017
Rolf Tups

In der Ausgabe der Rheinischen Post vom 28. März 2017 war zu lesen, dass der Bundesrechnungshof der Bundesagentur für Arbeit schwere Versäumnisse im Zusammenhang mit Deutschkursen für Geflüchtete vorwirft. Die Frage steht im Raum, ob Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro verschwendet wurden.

In dem Bericht des Bundesrechnungshofs an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung von Sprachkursen nach § 421 SGB III (Einstiegskurse) seien erhebliche Mängel bei der Ausführung und Abrechnung der Sprachkurse festgestellt worden. Es sei davon auszugehen, „dass ein großer Teil der eingesetzten Mittel de facto ins Leere lief“, heißt es in dem Bericht.

Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion ist dies unverständlich, da alle finanzwirksamen Maßnahmen einer öffentlichen Verwaltung nach ihrer Beendigung einer abschließenden Erfolgskontrolle zu unterziehen sind. Die Erfolgskontrolle umfasst regelhaft die Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle.

Daher bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, folgende Anfrage aus aktuellem Anlass auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

 

Anfrage:
  1. Treffen die Vorwürfe des Bundesrechnungshofs auch für Düsseldorf zu, und wie viele Mittel standen für sogenannte Einstiegskurse für Geflüchtete in Düsseldorf in 2015 und 2016 zur Verfügung, welche Träger haben Mittel abgerufen, und wie viele Personen sind unterrichtet worden?
  2. Sind zu diesen Einstiegskursen, die zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gehören, auch Kinder als Kursteilnehmende akzeptiert und abgerechnet worden, und wenn ja, in welchem Umfang?
  3. Sind die Maßnahmen evaluiert worden im Sinne einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle?
Olaf Lehne