
(c) Susanne Haberland
Am 13. Januar 2020 hat die Leiterin des Düsseldorfer Amtes für Migration und Integration, Miriam Koch, auf der Bundespressekonferenz in Berlin für die Stadt Düsseldorf gefordert, dass im Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Aufnahme von zusätzlichen Geflüchteten in den Kommunen geschaffen werden solle. Die Stadt Düsseldorf verfüge aufgrund zurückgegangener Geflüchtetenzahlen über freie Plätze in den Unterkünften. Darum wolle man neben Menschen aus griechischen Camps auch im Mittelmeer aus Seenot Gerettete über den gesetzlich festgelegten Verteilschlüssel hinaus aufnehmen.[1]
Wir als CDU-Ratsfraktion sind uns unserer Verantwortung gegenüber Notleidenden sowohl auf lokaler als auch auf nationaler und internationaler Ebene bewusst. Wir bekennen uns zu unserer humanitären Verantwortung bei der Aufnahme von Menschen mit Fluchtgeschichte. Nach unserer Überzeugung darf es dabei jedoch keine Bevorzugung bestimmter Gruppen, z. B. „Bootsflüchtlinge“, geben. Einzelne Kommunen sollten auch nicht selbst entscheiden, welche und wie viele Geflüchtete zusätzlich aufgenommen werden. Das sollte dem Bund bzw. den Bundesländern vorbehalten bleiben. Ebenso muss unserer Ansicht nach die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung sowie der mittel- und langfristigen Folgekosten abschließend und rechtssicher geklärt sein.
[1] Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/duesseldorf-kommunale-aufnahme-fluechtlinge-koch-100.html (aufgerufen am 23. Januar 2020).
- Nach welchen Kriterien sollen wie viele zusätzliche Geflüchtete mit welchem „Status“ (z. B. aus Seenot gerettete oder aus europäischen Geflüchteten-Camps stammende Personen, unbegleitete Minderjährige) aus welchen Ländern in Düsseldorf aufgenommen werden?
- Welche (Förder-)Mittel könnte die Stadt Düsseldorf – z. B. für die Unterbringung, den Lebensunterhalt, die Betreuung und die (medizinische) Versorgung der zusätzlichen Geflüchteten – beantragen?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen derzeit auf kommunaler Ebene, über die von Bund und Land festgelegten Regelungen zur Aufnahme von Geflüchteten hinaus eigenverantwortlich Geflüchtete aufzunehmen?
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