Anfrage: Aufhebung des Gehwegparkens

Andreas Hartnigk
Sitzung am 08.06.2020
Andreas Hartnigk
Anfrage:
  1. Wie viele Stellplätze wurden durch die Legalisierung von Gehwegparken in Düsseldorf geschaffen, und wie viele werden entfallen, sofern der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Rücknahme der Genehmigung des Gehwegparkens konsequent umgesetzt wird?
  2. Warum wird erst in den Sommerferien mit der Überprüfung einzelner ausgewählter Straßen begonnen, obwohl die Aufhebung des Gehwegparkens zur Einhaltung der Abstandsregeln in Zeiten der Corona-Pandemie erfolgen soll, und werden die Maßnahmen wieder aufgehoben, sobald es keine Abstandsregeln im öffentlichen Raum mehr gibt?
  3. Wie viele Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung werden eingesetzt, um die neuen Verkehrsregelungen zu überwachen und wo sind diese Beschäftigten derzeit eingesetzt?


 

Begründung:

In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 05.05.2020 haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, die Legalisierung des Gehwegparkens dort aufzuheben, wo ein zum Infektionsschutz erforderlicher Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann. Laut Antrag sollte die Legalisierung mit Blick auf die Pandemieeindämmung schnell zurückgenommen werden.

Durch die sukzessive Legalisierung des Gehwegparkens zwischen 2008 und 2011 konnten viele Stellplätze geschaffen werden. Damit wurde auch der Parkdruck erheblich entschärft – vor allem in den dicht besiedelten Gründerzeitvierteln.

In den vergangenen Jahren hat sich der Parkdruck jedoch wieder verschärft – auch weil er durch einen reduzierten Stellplatznachweis in den öffentlichen Raum verlagert wurde.

Die CDU-Ratsfraktion bittet um Darstellung des weiteren Vorgehens sowie der Darlegung belastbarer Zahlen zum Stellplatzverlust.

Zudem wollen wir wissen, warum die Verwaltung nicht unmittelbar tätig wird, sondern erst in den Sommerferien zunächst einzelne Straßen überprüfen möchte. Dieses Vorgehen scheint dem Anliegen, die Einhaltung der Abstandregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu ermöglichen, nicht gerecht zu werden. Schließlich geht es hier nicht darum politische Ideologien unter dem Deckmäntelchen der Corona-Pandemie umzusetzen. Hieraus ergibt sich auch die dritte Frage nach der Befristung der Maßnahme.

 


 

Andreas Hartnigk