
(c) Claudia Weng
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung (Vorentwurf) Nr. 06/006 – Westfalenstraße 46-48 angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung, unter der Maßgabe, dass das Handlungskonzept Wohnen beachtet und der Anteil von mindestens 25 Prozent preisgedämpfte Wohnungen, unter Verzicht auf öffentlich geförderten Wohnraum, in einem städtebaulichen Vertrag gesichert wird. Darüber hinaus soll der preisgedämpfte Wohnraum wegen der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Handicap bzw. Seniorinnen und Senioren barrierefrei gestaltet sein.
Das erfolgreiche Handlungskonzept ZUKUNFT.WOHNEN.DÜSSELDORF hat mit seinem Mix aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnungsbau Vorbildcharakter für andere deutsche Großstädte. Die Staffelung sorgt dafür, dass Wohnraum in allen Preislagen geschaffen wird, auch für Menschen mit mittlerem Einkommen. So wird in den Wohnvierteln für eine soziale Ausgewogenheit gesorgt.
Nach dem Düsseldorfer Modell kann von der Standardquote abgewichen werden, wenn die Besonderheiten eines Projekts eine Umsetzung nicht möglich machen. Dies kann z. B. die besondere Sozialstruktur des städtebaulichen Umfelds eines Bauprojekts sein. Der Anteil preisgedämpften Wohnraums soll aber nicht unter 20 Prozent sinken (vgl. HK Wohnen, Maßnahme 6.1.1, S. 94).
Erfahrungen aus Düsseldorf und anderen Städten zeigen, dass ohne einen preisgedämpften Anteil der Abstand zwischen den geförderten und den frei finanzierten Wohnungen zu groß wird. Menschen, die knapp keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben, hätten dann weniger Chancen, eine für sie passende Wohnung zu finden.
Daher erwartet die CDU-Ratsfraktion, dass das HK Wohnen gleichermaßen für alle Investoreninnen/en, Bauträgerinnen/er und Grundstückseigentümerinnen/er gilt und von der Verwaltung entsprechend durchgesetzt wird.
Besondere Ausnahmen vom HK Wohnen waren nur dann gestattet, wenn ein Bauleitplanverfahren beim Beschluss des Handlungskonzeptes 2013 bereits bearbeitet wurde. Der Grundstückskauf allein kann kein Grund für weitere Ausnahmen sein, da es kaum möglich wäre, hier faire Grenzen gegenüber anderen Projekten zu ziehen. Dies würde Investoreninnen/en in Düsseldorf insgesamt weiter verunsichern und womöglich abschrecken.
Die CDU-Ratsfraktion schlägt daher vor, die Kriterien und Entscheidungsabfolgen des HK Wohnen genau einzuhalten. Sie sieht beim Projekt in Rath die Kriterien einer Abweichung von der Standardquote erfüllt. Die Verwaltung hatte bereits im Verfahren zum benachbarten Bebauungsplan „Nördlich Westfalenstraße (Südteil)“ ausgeführt, dass es aufgrund der Sozialstruktur des Bereichs (Umfeld Programmgebiet „Soziale Stadt“) nicht sinnvoll sei, hier weitere Sozialwohnungen zu errichten. Daher wurde an dieser Stelle ein Anteil von 25 Prozent preisgedämpften Wohnraums vorgeschlagen. Dies kann auf das Projekt an der Westfalenstraße 46-48 übertragen werden.
Die CDU-Fraktion greift mit dem Änderungsantrag eine Empfehlung der Bezirksvertretung 6 auf, die mit Stimmen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen entsprechenden Vorschlag an den AWM und den APS gerichtet hat.
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