
(c) Ralph Sondermann
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren für den Nordteil unter Anwendung des Handlungskonzepts ZUKUNFT.WOHNEN DÜSSELDORF entsprechend des Ratsbeschlusses vom 06.06.2013 mit einem Anteil von mindestens 20 % sozial gefördertem Wohnungsbau und mindestens 20% preisgedämpftem Wohnungsbau zu entwickeln. Dabei müssen die geförderten Wohnungen ein möglichst großes Angebotsspektrum aus allen Förderangeboten der sozialen Wohnraumförderung aufweisen (studentisches Wohnen, betreutes Wohnen, Gruppenwohnungen für Betreuungsbedürftige, Pflegeplätze, familiengerechte Wohnungen, Bau- und Wohngruppenprojekte sowie Wohnungen für Personen der sog. „Einkommensgruppe B“).
Seit 2012 wurde sich in den politischen Gremien dafür eingesetzt, dass auf dem Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt des Landes NRW (Ulmer Höh’) schnell preiswertes Wohnen ermöglicht wird.
Dabei erwartet die CDU-Ratsfraktion, dass die Verwaltung in den Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen den Beschluss des Rates zum Handlungskonzept ZUKUNFT.WOHNEN.DÜSSELDORF vollständig umsetzt.
Das Düsseldorfer Modell in seiner bisherigen Form ist ein Erfolg für Düsseldorf und hat Vorbildcharakter für andere deutsche Großstädte. Der Mix im Konzept aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnungsbau ist optimal auf den dynamischen Wohnungsmarkt der Großstadt Düsseldorf zugeschnitten. Die Staffelung sorgt dafür, dass Wohnraum in allen Preislagen geschaffen wird, auch für Menschen mit mittlerem Einkommen. So wird in den Wohnvierteln für eine soziale Ausgewogenheit gesorgt.
Erfahrungen aus Düsseldorf und anderen Städten zeigen, dass ansonsten der Abstand zwischen den geförderten und den frei finanzierten Wohnungen zu groß wird. Menschen, die knapp keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben, hätten dann große Probleme, eine für sie passende Wohnung zu finden.
Daher erwartet die CDU-Ratsfraktion, dass das Handlungskonzept Wohnen gleichermaßen für alle Investoren, Bauträgern und Grundstückseigentümern und somit auch für das Land Nordrhein-Westfalen gilt und von der Verwaltung entsprechend durchgesetzt wird. Ein anderes Vorgehen würde Investorinnen und Investoren weiter verunsichern und womöglich abschrecken.
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