Änderungsantrag zur Vorlage SPOA/025/2020 „Umsetzung Bäderkonzept 2020: Neubau Hallenbad Unterrath“

Änderungsantrag zur Vorlage SPOA/025/2020 „Umsetzung Bäderkonzept 2020: Neubau Hallenbad Unterrath“
Dirk-Peter Sültenfuß und Stefan Wiedon
Sitzung am 17.06.2020
Dirk-Peter Sültenfuß und Stefan Wiedon

Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 entschieden, das Gartenhallenbad Unterrath an der Ulmenstraße in Derendorf neu zu errichten. Fester Bestandteil der Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Verlagerung des Standorts war immer, dass ein neues Bad einen Mehrwert haben muss – insbesondere für Familien.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, diesen Mehrwert bereits heute festzulegen. Rutsche, Whirlpool Gymnastik- und Warmluftraum sind wichtig für Kinder und Familien und sollten deshalb nicht nur optional, sondern fest in der Planung verankert werden. Dies ist auch deshalb von großer Bedeutung, da das Hallenbad mit dem neuen Standort sein Außengelände verlieren wird.

Ein zentrales Argument für den Neubau an der Ulmenstraße war zudem, dass der Schwimmbetrieb an der Mettlacher Straße fortgeführt werden kann, bis der Neubau fertig ist. Die CDU fordert deshalb, dass ein nahtloser und geordneter Übergang ohne vorzeitige Schließung bereits heute festgeschrieben wird.

Ebenso treten wir dafür ein, dass erst über die weitere Nutzung des Altstandorts entschieden wird, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger in einem zweiten Workshopverfahren zu Wort melden konnten. Die Unterrather Bevölkerung darf hier nicht – z. B. durch einen vorherigen Verkauf – vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
 

Antrag:

Der Beschlusstext im Antrag (SPOA/025/2020) wird folgendermaßen verändert:

Der Rat beauftragt
1. die Verwaltung und die Bädergesellschaft Düsseldorf mbh, im Zuge der Umsetzung des Bäderkonzepts 2020, für den Neubau eines Hallenbades auf dem Grundstück an der Ulmenstraße, die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen, mit folgenden Inhalten:

1.1. einem 25m-Schwimmerbecken mit 4 Bahnen und Sprunganlage, die den Schulbetrieb ermöglicht
1.2. einem thermisch und akustisch getrennten Nichtschwimmer- / Kursbecken mit Hubboden, welches ebenfalls für den Schulbetrieb geeignet ist
1.3. für den Schulbetrieb entsprechende Umkleide- und Sanitärbereiche
1.4. einem Kleinkinderbecken
1.5. Whirlpool
1.6. Großrutsche
1.7. Warmluftraum
1.8. Gymnastikraum im OG

mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von bis zu 24,56 Mio. EUR (netto).

2. die Überlassung der für die Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen im Wege eines Erbbaurechts zu noch festzulegenden Vertragskonditionen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH einen entsprechenden Vertrag vorzubereiten. Der im Rahmen des Erbbaurechts zu zahlende Erbbauzins in Höhe von 4% vom Bodenwert ist im konsumtiven Bäderetat zu veranschlagen. Auf den städtischen Haushalt wirkt sich dies neutral aus.

Die Kämmerin wird ermächtigt, für die Fortschreibung der erforderlichen Leistungen zur Ausarbeitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung zur Vorbereitung und Durchführung einer anschließenden europaweiten Vergabe der Generalübernehmerleistungen 250 TEUR überplanmäßig bereitzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Planung und Kostenermittlung der vorzulegende Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss unter dem Vorbehalt der vom Rat im Rahmen seiner Etatberatung 2021 ff zu beschließenden investiven Haushaltsmittel steht.

3. Die Verwaltung und die Bädergesellschaft mbH werden zudem beauftragt,

a) einen übergangslosen Schwimmbetrieb am Altstandort bis zur Fertigstellung des neuen Hallenbads zu gewährleisten.
b) die Flächen des Altstandorts bis zum Abschluss eines künftigen Workshopverfahrens für eine neue Nutzung durch die Stadt (z. B. als Stadtteilzentrum) zu sichern und nicht veräußern.

Dirk-Peter Sültenfuß und Stefan Wiedon