Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2020: Wohnraumschutzsatzung Voraussetzung für Kontrolle schaffen

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 04.11.2019
Angelika Penack-Bielor
Antrag:

Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung beauftragt die Verwaltung, vier zusätzliche Stellen in der Wohnungsaufsicht des Amts für Wohnungswesen zur Kontrolle der Vorschriften der Wohnraumschutzsatzung zu schaffen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Wohnraumschutzsatzung durch eine Anzeige- und Registrierungspflicht für Anbieterinnen und Anbieter von Ferienwohnungen und Wohnungen zur Fremdenbeherbergung zu ergänzen.

Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt einzustellen.

Begründung:

Der Rat der Landeshauptstadt hat in seiner Sitzung am 29. August 2019 eine Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) beschlossen.

Wohnungen dürfen in Düsseldorf nun – ohne städtische Genehmigung – nur noch zu Wohnzwecken genutzt werden. Genehmigungspflichtig ist dagegen, wenn Wohnraum, überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, länger als sechs Monate leer steht oder abgebrochen werden soll.

Damit soll der angespannten Situation auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt begegnet werden. Gleichzeitig soll die Grundlage dafür geschaffen werden, Zweckentfremdungen und Leerstand systematisch zu erfassen.

Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass entsprechende Satzungen nur erfolgreich sein können, wenn ausreichend kontrolliert wird. So hat beispielsweise die Stadt Köln die Zahl der Kontrolleure auf 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht und damit verdoppelt. Zudem wurde eine Anzeige- und Registrierungspflicht für entsprechende für Anbieterinnen und Anbieter eingeführt.

Die CDU setzt sich für den Schutz von Wohnraum in Düsseldorf ein. Wir glauben aber, dass es dazu notwendig ist, die beschlossenen Regelungen mit den erforderlichen Mitteln auch durchzusetzen.