Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2020: Lärmschutz geht vor

Änderungsantrag zum Haushaltsplan-Entwurf 2020: Lärmschutz geht vor
Peter Blumenrath
Sitzung am 07.11.2019
Peter Blumenrath, MdL
Antrag:

Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt die Erhöhung des Ansatzes für den Haushalt 2020 im Produkt 5656101 Umwelt- und Gewässerschutz, Konto 52420200 (Masterplan „Reduzierung des Straßenverkehrslärms“) um 250.000 Euro auf 500.000 Euro. Dieser Haushaltsansatz ist im Jahr 2020 vollständig zu verausgaben.

Der Ausschuss für Umweltschutz beauftragt die Verwaltung zudem, zu Jahresbeginn eine Liste der im Jahr 2020 zu realisierenden Lärmschutzmaßnahmen des Masterplans vorzulegen.

Begründung:

Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität und kann Stress- und Gesundheitsschäden verursachen. Dies spüren insbesondere Menschen, die an stark belasteten Verkehrsachsen wohnen.

Um diese Belastungen zu mindern, finanziert der Masterplan „Reduzierung des Straßenverkehrslärms“) gezielte Lärmschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Verlegung von Düsseldorfer Flüsterasphalt (LOA 5D), der Ausbau von Rasengleisen und die Unterstützung lärmarmen Verkehrs sein.

Die Mittel für den Masterplan wurden in den letzten Jahren von Verwaltung und Ampel-Mehrheit mehrfach gekürzt[1] und sollen 2020 mit 250.000 Euro nur noch die Hälfte des früheren Ansatzes (Haushalt 2015) betragen. Gleichzeitig wurden in der Vergangenheit die bereitgestellten Gelder nur teilweise ausgegeben.

Für die CDU-Ratsfraktion sind die vielfachen Kürzungen beim Lärmschutz in Düsseldorf nicht nachvollziehbar. Leider vernachlässigen die Stadtspitze und die Ampel-Mehrheit ganz offenkundig den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm zugunsten anderer Projekte.

Für uns hat das Thema Lärm seit Jahren hohe Priorität. Deshalb fordern wir, die Mittel für Lärmschutzmaßnahmen wieder auf den Stand des Jahres 2015 anzuheben. Ebenso müssen die vorgesehenen Gelder in voller Höhe für Lärmschutz eingesetzt werden.




[1] -16.834 € (Haushalt 2016), -11.937 € (Haushalt 2017), -171.229 € (Haushalt 2018) und -50.000 € (Haushalt 2020).