
(c) Klaudia Taday
Der Sportausschuss beschließt, im
Produkt |
4242101 |
Vereinssportanlagen |
Zeile |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
Konto |
52420000 |
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
die Kürzung im Teilansatz „Genereller Unterhaltungsaufwand für Vereinssportanlagen (Dienstleistungspool)“ in Höhe von 40.000 Euro zurückzunehmen.
Eine Deckung erfolgt durch die Bereitstellung nicht verausgabter Mittel
Produkt |
4242101 |
Sport-, Bewegungs- und Talentförderung |
Zeile |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
Konto |
52910000 |
Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen |
aus 2017 im Teilansatz „Qualifizierungsmaßnahmen“.
Die regelmäßige und fachgerechte Pflege von Sportanlagen sichert eine lange Nutzungsdauer. Zudem werden die Folgekosten für aufwändige Reparaturen minimiert. Aus diesem Grund ist eine Kürzung im Produkt „Unterhaltungsaufwand für Vereinssportanlagen“ für die CDU-Fraktion nicht der richtige Weg, um zu sparen. Die Vereine müssen die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um ihre Sportanlagen instand halten zu können.
Zur Förderung der Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Personen – Trainerinnen und Trainern und/oder Übungsleiterinnen und Übungsleitern – der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Düsseldorf e. V. hat der Sportausschuss in den Haushaltsberatungen 2016 den Beschluss gefasst, jährlich Zuschussmittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Da die Mittel für 2017 nur in Teilen abgerufen wurden, soll ein Teil der nicht verausgabten Mittel – 40.000 Euro – herangezogen werden, um die Kürzung beim generellen Pflegeaufwand für Vereinssportanlagen in dieser Höhe zurückzunehmen.
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