Änderungsantrag zu TOP 26, Vorlage 66/18/2019-1, Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Ablösung von Stellplätzen nach § 48 Absatz 3 Satz 2 Nr. 8 Bauordnung (BauO) NRW vom 21.07.2018 (Ablösesatzung)

Änderungsantrag zu TOP 26, Vorlage 66/18/2019-1, Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Ablösung von Stellplätzen nach § 48 Absatz 3 Satz 2 Nr. 8 Bauordnung (BauO) NRW vom 21.07.2018 (Ablösesatzung)
Rolf Tups
Sitzung am 04.07.2019
Rolf Tups
Änderungsantrag:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Ablösesatzung wie folgt zu überarbeiten und dann dem Rat zusammen mit dem Ergebnis der Verbändebeteiligung (einschließlich der eingegangenen Stellungnahmen) erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:

Zu § 3:

Die Beträge sind aktuell neu zu berechnen, ausgehend von der in § 3 Abs. 1 genannten Formel (80 % Herstellungskosten).

Begründung:

Die Stellplatzablöse wurde seit 2001 nicht erhöht, obwohl die Herstellungspreise seitdem massiv gestiegen sind. Die Ablöse soll 80 Prozent der Herstellungskosten abbilden. Die Stadt macht es daher den Investoren und Projektentwicklern zu leicht, sich aus dem Nachweis „herauszukaufen“. Gleichzeitig entgehen der Stadt Einnahmen in beträchtlichem Umfang, die sie zur den in § 5 Abs. 2 genannten Zwecken der Förderung moderner Mobilität einsetzen könnte.

Eine weiter gehende Begründung erfolgt mündlich.