Änderungsantrag zu TOP 25, Vorlage 66/16/2019-1, Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellflächen für Fahrräder nach § 48 Absatz 3 Bauordnung NRW vom 21.07.2018 (Stellplatzsatzung)

Rolf Tups
Sitzung am 04.07.2019
Rolf Tups
Änderungsantrag:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagene Stellplatzsatzung wie folgt zu überarbeiten und dem Rat zusammen mit dem Ergebnis der Verbändebeteiligung (einschließlich der eingegangenen Stellungnahmen) erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:

  1. Zu § 2 Abs. 3 S. 3:

„Stellplatznachweis“ ist durch „Nachweis für Abstellplätze“ zu ersetzen. Ferner ist klarzustellen, in welcher Höhe die Berücksichtigung erfolgt.

  1. Zu § 2 Abs. 4 / § 3 Abs. 1 i.V.m. Anl. 1a:

Es ist rechtlich und tatsächlich sicherzustellen, dass die Reduktion im Stellplatznachweis für den geförderten Wohnungsbau, Studenten- und Altenwohnungen entfällt, wenn der Privilegierungstatbestand tatsächlich nicht mehr vorliegt.

  1. Zu § 2 Abs. 7 i.V.m. Anl. 4:

Es ist die maximale Höhe der Reduzierung/Aussetzung festzulegen (Vorschlag: 30 %). Ferner ist rechtlich und tatsächlich sicherzustellen, dass die Aussetzung entfällt, wenn der jeweilige Privilegierungstatbestand tatsächlich nicht mehr vorliegt.

  1. Zu § 3 Abs. Abs. 8:

Wird gestrichen. Hilfsweise wird der Ersatz auf 15 % begrenzt.
Jedenfalls ist klarzustellen, dass es sich um über den ohnehin zu erbringenden Abstellplatznachweis hinausgehende Fahrradabstellplätze handeln muss.

  1. Zu Anl. 1a, Anl. 1 b und zu Anl. 3

Die Werte sind stärker an der Musterstellplatzsatzung NRW zu orientieren. Die vorgeschlagene Abweichung gegenüber den Mittelwerten der dort vorgeschlagenen Zahlen ist in der Verwaltungsvorlage zu begründen.

  1. Zu Anl. 1b:

Die Reduzierung in Höhe von 15 % und 30 % ist an der bestehenden Karte „Außenring“ (15 %) und „Innenring“ (30 %) und nicht an der Karte für die ÖPNV-Lagegunst auszurichten.

Begründung:

Die vorgeschlagene Stellplatzsatzung weist nicht nur einige Ungenauigkeiten, sondern auch Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die Werte für den Fahrradabstellplatz- und den Stellplatznachweis bleiben ohne Begründung hinter der gemeinsamen Mustersatzung von Städtetag, Städte- und Gemeindebund und der Arbeitsgemeinschaft für fahrradfreundliche Städte zurück (hierzu Vorschlag 5), enthalten dort nicht vorgesehene und/oder unklar formulierte Privilegierungstatbestände (hierzu Vorschläge 1 und 4) oder es fehlt die nach der Mustersatzung vorgegebene Höchstgrenze für Privilegierungstatbestände (hierzu Vorschlag 3).

Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte im Sinne moderner Mobilität die Mustersatzung der Verbände mehr Berücksichtigung finden.

Die in der Stellplatzsatzung für Sozialwohnungen, Studenten- und Altenwohnungen und bestimmte Mobilitätsfördermaßnahmen vorgesehenen Privilegierungen sollten nur solange gelten, wie die förderungswürdigen Tatbestände auch vorliegen (hierzu Vorschläge 2 und 3). Nur dies setzt auch einen Anreiz dazu, Belegungs-/Preisbindungen zu verlängern und moderne Mobilität langfristig zu gewährleisten.

Für Gewerbe- und Büroimmobilien ist nicht erklärbar, warum die bislang nur für rund ein Viertel des Stadtgebiets vorgesehene Nachweisreduktion künftig für rund die Hälfte des Stadtgebiets greifen soll (hierzu Vorschlag 6).

Eine weiter gehende Begründung erfolgt mündlich.