
(c) Susanne Haberland
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Aufnahme von Geflüchteten und den damit verbundenen Investitionen ein Maßnahmen- und Finanz-Controlling aufzubauen und regelmäßig dem Rat zu berichten. Darin sollen insbesondere folgende Aspekte einfließen: Definition und Festlegung des „Düsseldorfer Standards“; Darstellung und Fortschreibung der geplanten Maßnahmen; Bericht über die öffentlichen Vergaben von Leistungen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auch eine Übersicht zu Maßnahmen/Hilfen für asylsuchende und geflüchtete Personen und den jeweiligen konsumtiven Kosten aufzubauen und dem Rat regelmäßig zu berichten.
Die Unterbringung, Betreuung, Versorgung, Integration von asylsuchenden Menschen und Geflüchteten ist eines der derzeit akutesten Handlungsfelder in den Kommunen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2016 ist dem Ankauf von sechs Wohnmodulwohnanlagen für die Unterbringung von bis zu 2.060 Flüchtlingen zugestimmt worden. Dazu wurden überplanmäßige Mittel in Höhe von 69.000.000 Euro bereitgestellt. Bei jeder Baumaßnahme in der Stadt wird dem Fachausschuss und/oder dem Rat regelhaft ein umfassender Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss vorgelegt. Die CDU-Ratsfraktion begrüßt den Antrag, ein Controlling einzuführen für die investiven Maßnahmen, möchte dies aber um eine Übersicht zu Maßnahmen/Hilfen für asylsuchende und geflüchtete Menschen und den zugehörigen konsumtiven Kosten ergänzen.
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