
(c) Ralph Sondermann
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beschließt das mehrstufige Konzept der Verwaltung zur Flächenentwicklung der kommunalen Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf mit folgenden Änderungen:
1. In den nach der Flächenzuordnung des Friedhofsamtes zukünftig teilgeschlossenen Grabfeldern wird nur die Neuvergabe von Nutzungsrechten ausgeschlossen. Die Verlängerung von bereits bestehenden Nutzungsrechten in diesen Feldern soll uneingeschränkt möglich sein. § 4 Abs. 5 der Satzung für die Friedhöfe und für die Feuerbestattungsanlage der Landeshauptstadt Düsseldorf ist daher zu streichen.
2. Die im dritten Schwerpunkt des Flächenentwicklungskonzeptes vorgesehene Freisetzung von ausgewählten Teilflächen des Südfriedhofes von Beisetzungen wird in eine Teilschließung gemäß § 4 der Friedhofssatzung mit einem Ausschluss der Neuvergabe von Nutzungsrechten abgeändert. Die nicht mehr zu Beisetzungszwecken genutzten Grabfelder des Südfriedhofes sollen dabei analog der Regelung im zweiten Schwerpunkt des Konzeptes in öffentliche Grünflächen („Friedhofspark“) umgewandelt werden.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich in der Gesellschaft bezüglich der Einstellung zu Familie, Konfession und Tradition ein Wandel vollzogen, der auch auf die Bestattungskultur Auswirkungen hat. Traditionelle Sargbestattungen sind deutlich rückläufig, günstigere und mit weniger Pflegeaufwand verbundene Grabarten hingegen werden immer häufiger gewählt.
Begleitet wurde dieser Wandel im Bestattungsverhalten von einem Rückgang der Sterberate. Der daraus resultierende zurückgehende Friedhofsflächenbedarf ist auf vielen Friedhöfen Düsseldorfs deutlich sichtbar, so dass die Erarbeitung eines Konzeptes zur Flächenentwicklung für die kommunalen Friedhöfe sinnvoll ist.
Trotz dieses Trends gibt es nach wie vor zahlreiche Wahlgräber, in denen mehrere Generationen einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte haben. Aus diesem Grund möchten die Ratsfraktionen von CDU und FDP mit dem Antrag sicherstellen, dass auch zukünftig bei bereits bestehenden Nutzungsrechten in den teilgeschlossenen Grabfeldern eine Verlängerung uneingeschränkt möglich ist. Darüber hinaus ist es den Ratsfraktionen von CDU und FDP wichtig, dass die frei gesetzten Flächen des Südfriedhofes in öffentliche Grünflächen („Friedhofspark“) umgewandelt werden.
Weiter gehende Erläuterungen erfolgen gegebenenfalls mündlich.
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