Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU u. a.: Neue Richtlinie Kindertagespflege (JHA/035/2024)

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU u. a.: Neue Richtlinie Kindertagespflege (JHA/035/2024)
Kindertagespflege
Sitzung am 05.06.2024
Birgit Schentek

Änderungsantrag von CDU u. a. zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5. Juni 2024

Antrag:
  • Besteht ein Betreuungsbedarf von mehr als 35 Wochenstunden, so ist für das Kitajahr 2024/25 eine schriftliche Bedarfsbekundung entsprechend Punkt 5.2 der neuen Richtlinie Kindertagespflege der LHD oder die Beratung im i-Punkt Familie  erforderlich. Die Verwaltung wird gebeten, ein passgenaues Verfahren zur schriftlichen Willenserklärung zu erarbeiten und den Eltern zu kommunizieren.
  • Es wird weiterhin eine digitale Lösung angestrebt, bei der der Kita-Navigator um den Kindertagespflege-Navigator erweitert wird. Sollte im ersten Halbjahr 2025 eine Kindertagespflege-Navigator-Lösung zur Anmeldung für das Betreuungsjahr 2025/26 noch nicht betriebsbereit sein, erfolgt die Erhebung des Betreuungsbedarfs in schriftlicher Form.
  • Für das Spiel-, Beschäftigungs- und Arbeitsmaterial für die Kinder inklusive der Verbrauchsmaterialien wie z. B. Bastelpapier oder Fingerfarben wird die aktuell geplante Pauschale um 20% erhöht. Die Kindertagespflege ist eine wichtige Stütze im Betreuungssystem der Stadt Düsseldorf. Eine Erhöhung der Sachkosten im genannten Bereich soll den Kindern zu 100% zugutekommen.

 

Begründung:

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Anliegen der Stadt Düsseldorf und von allen Unterzeichnenden im Jugendhilfeausschuss. Eine individuell auf die Bedürfnisse der Familien zugeschnittene Betreuung spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Gemäß § 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Deutschland wird die Grundlage für diese Betreuung festgelegt. Entscheidend ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Die Anpassung der Betreuung an die individuellen Bedarfslagen ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei haben das Kindeswohl und die frühkindliche Bildung die oberste Priorität. Es geht um gleiche Bildungschancen, die finanzielle Unabhängigkeit und berufliche Chancen für Eltern, insbesondere für junge Mütter. Zudem können wir den Fachkräftemangel mildern, wenn Eltern auf eine verlässliche Betreuung bauen können.

Um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden und eine hohe Betreuungsqualität zu gewährleisten, sind die Jugendämter gemäß § 4 KiBiz verpflichtet, eine entsprechende aussagekräftige und zukunftsfähige Jugendhilfeplanung zu erstellen. Nach § 5,1 KiBiz sind die Eltern verpflichtet, grundsätzlich vor Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes dem Jugendamt spätestens sechs Monate vorher den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch anzuzeigen (s. Punkt 5.2 der neuen Richtlinie).

Hierbei geht es um eine individuelle Bedarfsbekundung, die auch für die Eltern vor dem Hintergrund einer eventuellen künftigen Durchsetzung eines Rechtsanspruchs notwendig ist.

Allerdings kann das Jugendamt zur rechtmäßigen und transparenten Wahrnehmung seiner Steuerungsverantwortung im Rahmen der Jugendhilfeplanung von den Eltern die Vorlage von Nachweisen z.B. zur Erwerbstätigkeit oder zum Ausbildungsumfang vorsehen (s. Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen, Stand: 15. April 2024, S. 56). Das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf erhebt alle Angaben von den Eltern ausschließlich im hier dargestellten Rahmen.


 

 

Birgit Schentek u. a.