
(c) Susanne Haberland
Änderungsantrag:
Der Rat der Stadt beschließt, fünf Vertreterinnen/Vertreter für den örtlichen Beirat der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) nach Hare-Niemeyer zu wählen. Die jeweiligen Vertreterinnen/Vertreter werden von den Fraktionen benannt.
Begründung:
Die CDU-Ratsfraktion vertritt die Auffassung, dass nicht nur in den Ausschüssen und Aufsichtsgremien verhältnismäßig ihre Stärke im Stadtrat gewahrt bleiben muss, sondern auch in den sonstigen Gremien. Deshalb beantragt die CDU-Ratsfraktion, dass die zu entsendenden Vertreterinnen und Vertreter in den örtlichen Beirat der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren gewählt werden.
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