Anfrage: Umgestaltung Schadowstraße

Andreas Hartnigk
Sitzung am 16.05.2018
Andreas Hartnigk
Anfrage:
  1. Zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung hinsichtlich des Verkehrskonzepts Schadowstraße bzw. des im Bedarfsbeschluss genannten Zweirichtungsradwegs gekommen?
  2. Wie lautet der aktuelle Sachstand zur Umgestaltung der Schadowstraße?
  3. Welches Ergebnis hat die Prüfung, ob die Abschnitte Am Wehrhahn (zwischen den Knotenpunkten Jacobistraße und Oststraße) und der Bau der mobilitätsgerechten Haltestelle Jacobistraße bereits vor Fertigstellung des Bauvorhabens GGP in 2019 umgesetzt werden können?
Begründung:

In der Ratssitzung am 13. Juli 2017 wurde der Bedarfsbeschluss zur Umgestaltung der Schadowstraße gefasst. Zu einer Diskussion in der Sitzung führte unter anderem die Formulierung in der Vorlage, dass ein 4,75 Meter breiter Fahrstreifen zwischen der Berliner Allee und der Jacobistraße ausgebildet werde und dieser einen Zweirichtungsradweg darstelle.

Die CDU-Ratsfraktion gab zu Bedenken, dass das beschlossene Verkehrskonzept keinen Radweg nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dort vorsah.

Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung daraufhin, dass mit Zweirichtungsradweg ein Zweirichtungsverkehr gemeint sei, aber nicht ein Radweg nach der StVO. Die fehlerhafte Formulierung sollte jedoch überprüft werden.

Ferner hat der Rat der Stadt die Verwaltung in o. g. Sitzung einstimmig beauftragt, zu prüfen, ob die Abschnitte Am Wehrhahn zwischen den Knotenpunkten Jacobistraße und Oststraße sowie der Bau der mobilitätsgerechten Haltestelle Jacobistraße bereits vor Fertigstellung des Bauvorhabens am Gustaf-Gründgens-Platz in 2019 umgesetzt werden können. Auch hierzu ist das Ergebnis der Prüfung von Interesse für die CDU-Ratsfraktion.