
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt, ein einheitliches Verfahren für die Auswahlprozesse von Kunstprojekten auf öffentlichen Plätzen zu entwickeln, welches das Votum des Kulturausschusses bzw. des Beirates für Bildende Kunst als zuständiges Fachgremium in allen Entscheidungsphasen berücksichtigt.
Mit diesem Antrag wollen wir die Entwicklung eines Verfahrens erreichen, welches für die Auswahl von Kunst auf öffentlichen Plätzen jederzeit verbindliche Gültigkeit besitzt.
Wesentliches Merkmal dieses Verfahrens soll sein, dass der Kulturausschuss bzw. der Beirat für Bildende Kunst dabei die ihm gebührende Aufgabe als zentraler Entscheidungsträger erhält, die ihm als Gremium mit der erforderlichen fachspezifischen Kompetenz bei der generellen Auswahl und damit auch der qualitativen Einordnung von Kunst zustehen.
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