
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Wie stellt sich das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste für die Kaiserswerther Straße seit der Vorlage des Antrags des Landeskonservators dar?
- Hält die Verwaltung eine versuchsweise für sechs Monate anberaumte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 22 und 6 Uhr für einen angemessenen Regelungsvorschlag zur Verbesserung des Lärmschutzes auf der Kaiserswerther Straße?
Begründung:
Im Jahr 2009 wurde die Kaiserswerther Straße in die, von der Unteren Denkmalbehörde geführte, Denkmalliste eingetragen. Die im September 2009 gegründete Bürgerinitiative „Denkmal-Lärm“ gab daraufhin ein Gutachten in Auftrag, welches zu dem Ergebnis kommt, dass bei der Aufnahme der Straße in die Denkmalliste Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden.
Von Interesse ist, wie die Verwaltung das Gutachten in rechtlicher Hinsicht beurteilt.
Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Eintragung in die Denkmalliste, könnte eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung zum Lärmschutz beitragen und damit den Bedürfnissen der Anwohner gerecht werden.
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