
(c) Laurence Chaperon
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch mit Vertretern der Verwaltung, der Politik und des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes als Vertreter der örtlichen Werbegemeinschaften mit dem Ziel zu veranstalten, die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagnachmittagen in den Stadtteilen zeitlich zu synchronisieren, um so die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage zu reduzieren.
Nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen kann an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden in den einzelnen Stadtteilen freigegeben werden. Da bei der Festsetzung der Öffnungszeiten auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen ist, erfolgt die Öffnung von 13 bis 18 Uhr. Von der Freigabe sind gesetzlich drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag, Karfreitag) ausgenommen.
Die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen sollte in einem angemessenen Maß erfolgen. Aus diesem Grund ist es notwendig einen Runden Tisch mit den betroffenen Personengruppen zu organisieren. Im Rahmen der Veranstaltung können die einzelnen Belange vorgebracht und bewertet werden. Ziel ist es, die Freigabe der einzelnen Sonntage zeitlich zu synchronisieren und somit eine geringere Anzahl an geöffneten Sonntagen im Jahr zu erreichen. In den letzten Jahren verringerte sich die Zahl der Sonntagsöffnungen stetig. So waren im Jahr 2009 noch an 27 Sonntagen Verkaufsstellen geöffnet, im Jahr 2010 reduzierte sich die Anzahl auf 18 und im Jahr 2011 sind es nunmehr 16.
Empfehlen Sie uns!