
(c) Ralph Sondermann
- Wie sind die aktuellen Anmeldezahlen für die einzelnen Schulformen und Schulen sowie privaten Ersatzschulen?
- Welche Änderungen bzw. Auswirkungen im Wahlverhalten der Eltern haben sich durch die neuen ministeriellen Vorgaben ergeben?
- In welchem Umfang sind Ablehnungen und Umberatungen erfolgt bzw. zu erwarten?
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am 15. Dezember 2010 in einer Mitteilung (Quelle: www.nrw.de/meldungen-der-landesregierung/schulgesetz-geaendert-kopfnoten-fallen-weg-10174/) folgende Änderung zur Schulform¬empfehlung veröffentlicht:
"Auch nach der Schulgesetzänderung sprechen die Grundschulen in der bisherigen Form mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für die weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht mehr verbindlich. Das heißt, sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Damit entfällt auch der Prognoseunterricht."
Ziel dieser Änderung sei nach Aussagen des Ministeriums, dass die Eltern wieder darüber entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll.
Mit unserer Anfrage möchten wir in Erfahrung bringen, welche Auswirkungen der Wegfall der verbindlichen Schulformempfehlung für Düsseldorf haben wird.
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