Antrag: Zuständigkeit für Maßnahmen des Radhauptnetzes (RHN)

Andreas Hartnigk
Sitzung am 11.04.2018
Andreas Hartnigk
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. darzustellen, wie sich das derzeitige Verfahren zur Umsetzung von Maßnahmen im RHN gestaltet und auf welcher rechtlichen Grundlage das Verfahren beruht.
     
  2. eine Veränderung des städtischen Rechts vorzuschlagen, aus der sich die gesamtstädtische Bedeutung des RHN und der Einzelmaßnahmen im RHN und damit die Zuständigkeit eindeutig ergeben. Dabei soll u. a. geregelt werden, dass
    1. wesentliche Maßnahmen im RHN vor Ausführung dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss vorzulegen sind, auch wenn die Umsetzung den Wert von 500.000 EUR unterschreitet.
    2. die jeweils betroffene(n) Bezirksvertretung(en) vor Entscheidung über Einzelmaßnahmen im RHN durch den OVA anzuhören sind (empfehlende Beschluss- statt Informationsvorlage).
    3. Prioritäten und Reihenfolge der Maßnahmen vor Planung von Einzelmaßnahmen durch den OVA mit dem jährlichen Bericht über die Förderung des Radverkehrs jeweils zu bestätigen sind.
       
  3. die Tagesordnungen, Vorlagen und Protokolle der Fachgruppe Radverkehr auf der städtischen Internetseite „RADschlag“ zu veröffentlichen.
     
  4. zu den Sitzungen der Fachgruppe Radverkehr dann, wenn Maßnahmen in einem Stadtbezirk beraten werden, auch den/die Bezirksbürgermeister/-in bzw. den/die Stellvertreter/in des jeweiligen Stadtbezirks zu laden.
     
  5. zu den Sitzungen der Fachgruppe Radverkehr dann, wenn Maßnahmen auch andere Verkehrsarten betreffen (z. B. Veränderung der Spuren), Vertreter/innen dieser Gruppen (Beirat für Menschen mit Behinderung, Rheinbahn, ADAC usw.) zu laden.

 

Begründung:

Im September 2014 wurde das RHN erstmalig vorgestellt. Damals erhielt die Verwaltung den Auftrag, das erarbeitete Gesamtkonzept mit Prioritätenliste und Haushaltsplanung im OVA vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Das Verfahren zur Entscheidung über Einzelmaßnahmen im RHN ist derzeit leider nicht transparent. Sitzungsunterlagen der Fachgruppe sind nicht veröffentlicht, und in den Beratungen der Fachgruppe bleiben die betroffenen Bezirke außen vor. Auf der städtischen Internetseite „RADschlag“ heißt es, dass für das Gesamtpaket Radhauptnetz eine Umsetzungsstrategie gewählt wurde, die deutlich stärker als bisher auf Kommunikation und Beteiligung der Öffentlichkeit setzt und gleichzeitig von der Politik getragen und fixiert wird. Leider sieht dies in der Umsetzung anders aus.

Sinnvoll wäre, zu den Sitzungen der Fachgruppe Radverkehr sowohl eine/n Vertreter/in der von der Maßnahme betroffenen Bezirksvertretung als auch anderer Verkehrsarten zu laden. Auf diese Weise könnten die Projekte mit den unmittelbar Betroffenen zunächst vorbesprochen und Problemlagen unmittelbar erkannt werden.

Bei Maßnahmen unter 500.000 Euro findet momentan keine Entscheidung durch den OVA oder die jeweilige Bezirksvertretung statt. Dieses Vorgehen widerspricht § 12 Abs. 1 Nr. 1–3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt, wonach der OVA für alle verkehrsplanerischen Angelegenheiten und Bauvorhaben des Straßenverkehrs, für die Anordnung und Aufhebung nicht unerheblicher Verkehrsregelungsmaßnahmen bei Hauptverkehrsstraßen und ÖPNV-Straßen sowie für die Verkehrsregelung bei straßenbaulichen Maßnahmen zuständig ist. Aus §§ 12 Abs. 1 Nr. 15, 2 Abs. 2 ergibt sich nichts Abweichendes; dort ist allein geregelt, dass Bedarfsbeschluss und Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss für die bauliche Realisierung dann nicht vom Ausschuss zu beschließen sind, wenn die darin vorgesehenen Maßnahmen unter 500.000 Euro liegen. Den Bezirken sind die Maßnahmen zudem nicht nur zur Kenntnis zu bringen, nach § 3 Abs. 10 der Bezirkssatzung besteht sogar vielmehr ein Anhörungsrecht.

Unklar ist nach dem gegenwärtigen Satzungsrecht ferner die Zuständigkeit für Maßnahmen auf Straßen ohne ÖPNV, die nicht Hauptverkehrsstraßen sind. Hier schließt die Verwaltung anscheinend auf eine gesamtstädtische Zuständigkeit, da das Radhauptnetz gesamtstädtisch angelegt sei und per Definition überbezirkliche Bedeutung habe.

Tatsache ist, dass Maßnahmen im RHN mit einem Wert unter 500.000 Euro derzeit von keinem Gremium beschlossen werden. Diese Vorhaben werden in der Fachgruppe diskutiert, der Bezirksvertretung als Information vorgelegt und schließlich als Geschäft der laufenden Verwaltung umgesetzt.

Um einen transparenten und zielführenden Verfahrensweg zu schaffen, bitten wir dringend um klärende Darstellung des heutigen Verfahrens und seiner Grundlagen sowie um Anpassung der Zuständigkeitsordnung zur eindeutigen Regelung der Zuständigkeiten.

Andreas Hartnigk