
(c) Susanne Haberland
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die vorliegenden Prüfberichte zur Einhausungsplanung und DB-Planung für Angermund der STUVA e. V. zu den Kosten und Planungsparametern, von pesch partner architekten stadtplaner GmbH zur städtebaulichen Integration sowie des städtischen Umweltamts zu den DB-Lärmschutzgutachten und zur wasserrechtlichen Lage zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
- in Abstimmung mit der Initiative Angermund e. V. den vorliegenden Vorschlag einer bodengleichen Einhausung planerisch für besten Lärmschutz, ein besseres Stadtbild, höhere Kosteneffizienz und die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit weiter optimieren zu lassen. Dafür werden 150.000 Euro zur Beauftragung eines versierten Planungsbüros zur Verfügung gestellt.
- den planerisch optimierten Vorschlag dann ergänzend mit den Schallschutzvarianten der Deutschen Bahn AG gutachterlich zu vergleichen, um eine realistische Abwägung der verschiedenen Vorschläge zum Lärmschutz zu ermöglichen.
- der DB Netz AG sowie dem Bundes- und Landesverkehrsministerium die Beschlussfassung zu Punkt 1. und 2. sowie die Erwartungshaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf mitzuteilen, dass die DB Netz AG weiterhin an ihrer bisherigen Zusage festhält, das Planfeststellungsverfahren im PFA 3.1 (Düsseldorf Kalkum–Angermund) erst nach Abschluss der Entscheidungsfindung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Lärmschutzlösung einzuleiten.
- die Planfeststellungen bzw. -genehmigungen der Bahnstrecken im Düsseldorfer Stadtgebiet (insbesondere der Bahnstrecke Rath–Eller) rechtlich prüfen zu lassen und zu klären, welche Auswirkungen sich daraus ggf. für Ansprüche auf sofortige Lärmschutzmaßnahmen ergeben.
- zu prüfen, ob sich aus den Untersuchungen und Stellungnahmen der Gutachter und Ämter zu Angermund (PFA 3.1) Optimierungsmöglichkeiten beim Lärmschutz für die weiteren Planfeststellungsbereiche des RRX in Düsseldorf zwischen Hellerhof und Kalkum (PFA 2.0, 2.1, 3.0 und 3.0a) ergeben, und diese in die noch ausstehenden Stellungnahmen der Behördenbeteiligung, in die Erörterungstermine bzw. in die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG einzubringen.
Das große Verkehrs- und Infrastrukturprojekt Rhein-Ruhr-Express kann in Düsseldorf nur gelingen, wenn berechtigte Sorgen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger ernsthaft berücksichtigt und geprüft werden. Ziel muss es sein, dass für Lärm- und Vibrationsschutz sowie städtebauliche Verträglichkeit bestmögliche Lösungen gefunden werden.
Deshalb hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 10.03.2017 beschlossen, zahlreiche, nach Beendigung des „Runden Tisches“, offene Fragestellungen zum Planfeststellungsabschnitt 3.1 (Angermund) klären zu lassen und weitere konkrete Planungen anzugehen. So sollte eine Grundlage für weitere Entscheidungen geschaffen werden.[1]
Offene Fragen
Die von den Gutachtern und Planungsbüros vorgestellten Prüfungsergebnisse und die in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Verkehr, Planung und Umwelt präsentierten Ergänzungen konnten jedoch noch nicht alle für eine verantwortliche Entscheidung relevante Fragen klären.
Insbesondere wurden keine weiteren konkreten Planungen angestellt, wie im Ratsbeschluss gefordert. Diese sind aber notwendig, um die Einhausung, für die mit dem Stand zum Ende des Runden Tisches lediglich eine grobe Machbarkeitsstudie in einem nicht optimierten Stadium vorliegt, im Vergleich mit der DB-Variante realistisch bewerten zu können.
Varianten vergleichbar machen
Die unterschiedlichen konkreten Planungsstände der bodengleichen Einhausungs- bzw. der DB-Planungsvariante spiegeln sich auch in den vorgestellten Gutachten wider. So beruhen die Beurteilungen zur Einhausung größtenteils auf unsicherer Grundlage (überschlägige Schätzungen und Annahmen), nicht aber auf einer – tatsächlich nicht vorliegenden – weiter optimierten Planung.
Eine realistische vergleichende Betrachtung und Bewertung der Einhausungsvariante und der DB-Planungsvariante ist daher aus Sicht der CDU-Ratsfraktion derzeit so nicht möglich.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, den bisherigen Vorschlag (grobe Machbarkeitsstudie) unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahmen planerisch weiter optimieren zu lassen. Auf der Grundlage des optimierten Vorschlags kann dann eine realistische vergleichende Betrachtung zu Lärmschutz, Wasserrecht, Kosten u. Ä. erfolgen.
Hierfür müssen, in Abstimmung mit der Bürgerinitiative, ein versiertes Planungsbüro beauftragt und die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Denkbar wäre, das Ingenieurbüro zu beauftragen, dass bereits die Machbarkeitsstudie erstellt hat.
Bester Lärmschutz für Düsseldorf
Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) ist nicht nur das größte und wichtigste Nahverkehrsprojekt der nächsten Jahre in Nordrhein-Westfalen. Die konkrete Umsetzung wird auch das Stadtbild von Angermund und ganz Düsseldorf auf Jahrzehnte entscheidend prägen. Daher dürfen hier nicht allein die Kosten für Bund und Bahn im Zentrum der Betrachtung stehen, sondern es muss auch darum gehen, wie der bestmöglichste Lärmschutz und die bestmöglichen städtebaulichen Ergebnisse für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer erreicht werden können.
Fragliche Genehmigungslage
Laut Medienberichten[2] wird inzwischen auch die derzeitige Genehmigung der Bahnstrecke in Zweifel gezogen. So soll beim Bau kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und auch bei späteren baulichen Veränderungen an der Strecke nicht nachgeholt worden sein.
Sollte dies zutreffen, wäre die Landeshauptstadt gegenüber der Deutschen Bahn in einer völlig neuen Verhandlungsposition. Denn in diesem Fall bestünde schon jetzt ein Anspruch auf Lärmschutz nach aktuellen Standards.
Auch bei anderen Strecken beruft sich die Deutsche Bahn darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger keinen Anspruch auf vorsorgenden Lärmschutz hätten, da die Strecken Bestandsschutz genießen würden, so namentlich bei der besonders problematischen Strecke Rath-Eller.
Die Medienberichte über die fragliche Genehmigungslage muss die Landeshauptstadt Düsseldorf im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger zum Anlass für eine kritische Überprüfung nehmen, um in den Verhandlungen mit der DB, gerade auch im Hinblick auf die Strecke Rath–Eller, eine möglichst optimale Verhandlungsposition wahrnehmen zu können.
Empfehlen Sie uns!