
(c) Ralph Sondermann
Die Stadtverwaltung Düsseldorf zahlt seit einigen Jahren den Angestellten gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ein Leistungsentgelt. „Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.“[1]
Auch für Beamtinnen und Beamte ergibt sich aus § 60 Landesbesoldungsgesetz NRW die Möglichkeit der Gewährung von Leistungsbezügen. Diese sollten laut Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses am 9. November 2017 dem verbeamteten Personal ab 2018 ausgezahlt werden.[2]
In gleicher Sitzungsvorlage, Erläuterungen zu Position 16, wird jedoch wegen erforderlicher Vorarbeiten die vorgesehene Regelung für die Beamtinnen und Beamten bis 2019 ausgesetzt, obwohl hierfür schon Haushaltsmittel eingeplant waren.
Für die CDU-Ratsfraktion ist nicht nachvollziehbar, warum erst jetzt die erforderliche Dienstvereinbarung erarbeitet und eine Einführung vorbereitet wird – und die Verwaltung hierzu mindestens ein Jahr benötigt. Andere kommunale Arbeitgeber sind der Landeshauptstadt in diesem Punkt voraus. Beispielsweise hat die Stadt Meerbusch schon vor Jahren eine leistungsgerechte Bezahlung aller Beschäftigten eingeführt.
Wir fragen uns daher, warum Düsseldorf nicht ein bereits erprobtes System übernimmt, sondern in einem zeitaufwendigen Verfahren das Rad neu erfinden will? Müssen die städtischen Beamtinnen und Beamten etwa verzichten, um den Haushalt um ca. zwei Millionen Euro zu entlasten? Und was erwartet die Tarifbeschäftigten, deren Leistungsprämienanspruch in die neue Dienstvereinbarung einbezogen werden soll?
[1] § 18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).
[2] Beschlussvorlage 11/ 49/2017 (Erläuterung 3) der Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 9.11.2017.
- Warum hat die Verwaltung nicht bereits in den letzten Jahren eine leistungsgerechte Bezahlung eingeführt und Tarifbeschäftigte und beamtete Mitarbeiter(innen) gleich behandelt?
- Welchen Stand haben die vorbereitenden Aufgaben (Abschluss einer Dienstvereinbarung, Systemeinführung, Schulungsplanung etc.), wurden im Rahmen der Vorarbeiten auch „Best-Practice-Beispiele“ anderer Kommunen einbezogen, und für wann sind ein Abschluss der Vorarbeiten, die Umsetzung und die Zahlung von Leistungsprämien vorgesehen?
- Welche Auswirkungen wird die neue Dienstvereinbarung voraussichtlich für die Tarifbeschäftigten haben?
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