
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Wie hoch ist der Aufwand zur Behebung der Frostschäden auf den öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen, in welcher Höhe fallen Kosten an?
- Ist es möglich, zusätzliche Gelder für die Behebung der frostbedingten Schäden von Bund und/oder dem Land Nordrhein-Westfalen zu erhalten?
- Gibt es einen Prioritätenplan zu den Reparaturarbeiten, wenn ja, auf welchen Straßen wird diesbezüglich vordringlich gearbeitet?
Begründung:
Auf Grund der kalten Temperaturen der letzten Monate ist es zu Frostschäden auf den Straßen in Düsseldorf gekommen. Die Schäden reichen von Rissen im Asphalt und Schlaglöchern bis hin zu abgelösten oder gebrochenen Bodenplatten und stellen eine erhebliche Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer dar.
Wegen des diesjährigen Rekordwinters kam es zu einer deutlichen Steigerung von frostbedingten Straßenschäden im Vergleich zu den Vorjahren. Die Behebung der Schäden ist dementsprechend noch kostenintensiver. Von Interesse ist deshalb, ob Bund und/oder das Land Nordrhein-Westfalen zusätzliche Gelder zur Regulierung der Schäden in Form von Sonderprogrammen bereitstellen, die die Verwaltung beantragen könnte.
Andreas Hartnigk
Manfred Neuenhaus
Empfehlen Sie uns!