
(c) Laurence Chaperon
Der Kulturausschuss bittet die Verwaltung, ein Konzept zu entwickeln, mit dem Bands, wo der Altersdurchschnitt der Mitglieder über 30 Jahre liegt, mit dem Ziel einer Professionalisierung gefördert werden können. Die Verwaltung soll sich dabei u. a. an den beiden bestehenden Bandförderformaten „City Beats“ und „Bandförderung“ (z. B. Einsetzung einer Jury) orientieren. Die Verwaltung soll das Konzept dem Beirat Musik in seiner nächsten Sitzung vorlegen. Dieser soll dem Kulturausschuss anschließend eine Empfehlung dazu aussprechen und zur Entscheidung vorlegen. Wird die Förderung beschlossen, soll sie aus Mitteln des Beirates finanziert werden.
Im Rock- und Pop-Bereich werden Musiker/innen bzw. Bandmitglieder, die älter als 19 Jahre sind, über die beiden Formate „City Beats“ und „Bandförderung“ gefördert. Dabei soll der Altersdurchschnitt nicht über 30 Jahre liegen.
Für Musiker/innen bzw. Bandmitglieder, die älter als 30 Jahre sind, kommt nur der Förderpreis in Frage, der als Sollbestimmung eine Altersgrenze bei 40 Jahre vorsieht.
Während sich City Beats und Bandförderung als Instrumente zur Unterstützung Richtung Professionalisierung verstehen, zielt der Förderpreis auf Musikschaffende, die bereits einen hohen Grad an Professionalität und Erfahrung erreicht haben.
Es bleibt also eine Förderlücke für Musiker/innen bzw. Bandmitglieder, die älter als 30 Jahre sind, am Anfang ihres musikalischen Weges stehen oder im semi-professionellen Bereich angesiedelt sind.
Musik kennt kein Alter. Es gibt immer wieder Menschen, die auch jenseits der 30 eine Band gründen, den Schritt Richtung Professionalität gehen wollen oder das entscheidende Quäntchen Glück zum Durchbruch haben. So brachte beispielsweise Volker Bertelmann erst im Alter von 38 Jahren sein erstes Album als „Hauschka“ heraus. Es gilt hier – so wie auch bei jüngeren Nachwuchsbands –, Talente zu entdecken und ihnen mit Beratung, Sachmitteln und/oder Geld einen Anschub zu geben.
Falls eine solche Förderung vom Kulturausschuss befürwortet wird, soll sie zunächst für drei Jahre durchgeführt werden. Danach soll die Verwaltung dem Ausschuss ein Resümee vorlegen. Anschließend wird entschieden, ob das Programm fortgeführt bzw. angepasst wird.
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