
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit für Strecken, die nicht durchgehend über barrierefreie Haltestellen verfügen, aber aufgrund der vermehrten Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste dieser bedürfen, alternative Sonderverkehre eingesetzt werden können.
Sie wird gebeten, im Hinblick auf die Förderfähigkeit, die Einbindung in das Verkehrsnetz und die Kostenstruktur in einer der nächsten Sitzungen des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Bericht zu erstatten.
Aus planerischen Gründen ist es nicht möglich, jede Haltestelle im Stadtgebiet unmittelbar barrierefrei umzubauen. Aufgrund der baulichen Vorgaben ist ein barrierefreier Umbau einiger Haltestellen nur sehr schwer realisierbar, beispielsweise im Stadtbezirk 8. Manche Streckenabschnitte können insoweit nicht durch mobilitätseingeschränkte Personen genutzt werden, obwohl sie wegen ihrer Lage vermehrt mobilitätseingeschränkte Fahrgäste aufweisen. Für diese Streckenabschnitte scheint es geboten, alternative Lösungen zu finden, um die Fahrgäste befördern zu können.
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